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Politik & Verwaltung

Wahlhelfende

In Wolfsburg werden zu den Wahlen wieder rund 900 Wahlhelfende in den Wahllokalen im Einsatz sein. Sollten Sie Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamtes haben, können Sie gern das Onlineformular mit Ihren persönlichen Angaben ausfüllen.

Es wird versucht, den Einsatzwünschen zu entsprechen. Je eher Sie Ihre Bereitschaft erklären, desto wahrscheinlicher ist eine Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche an den Einsatzort.

Mit der Besetzung der Wahlvorstände wird etwa drei Monate vor der Wahl begonnen. Sobald der Wahltermin feststeht, werden hier weitere Angaben zum Beispiel zum weiteren Ablauf und zur Höhe der Aufwandsentschädigung bekannt gegeben.

  • Was ist der Wahlvorstand und welche Aufgaben hat er?

    Aufgabe der Wahlvorstände ist es, einen ordnungsgemäßen Wahlablauf sicherzustellen und eine zuverlässige Ergebnisfeststellung zu gewährleisten.

    Es wird in einem Team gearbeitet. Der Wahlvorstand besteht aus
    • Wahlvorsteher*in
    • Schriftführer*in
    • deren Stellvertreter*innen und 
    • einigen Beisitzer*innen

    Zu Ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die Kontrolle des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Sie überprüfen ebenso, ob eine wahlberechtigte Person im richtigen Wahlraum ist.

    Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten Sie durch Schulungen und Informationsmaterial.

  • Anmeldung als Wahlhelfender

    Wahlhelfende müssen zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein.

    Für die Landtagswahl am 09.10.2022 wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (Hauptwohnung in Wolfsburg).

    Zur Bundestagswahl ist davon abweichend das Mindestalter 18 Jahre. Zudem ist die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung.

    Aus organisatorischen Gründen werden Anmeldungen zu beiden Wahlen bevorzugt. Das erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Aufwandentschädigung

    Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.

  • Einsatzdauer

    Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind - jeder einzelne Wahlhelfende ist in der Regel einen halben Tag im Einsatz (vor- oder nachmittags). Die Auszählung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr erfolgt durch den gesamten Wahlvorstand. Die Anwesenheitszeiten müssen mit dem Wahlvorstand kurz vor dem Wahlsonntag abgestimmt werden.

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Bürgerdienste Ordnungsamt
    Rathaus B
    Zimmer 40
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2950
    Telefax:  05361 28-1642
    E-Mail an Wahlen


    Montag & Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr 
    Mittwoch & Freitag:  08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr

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