Für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, ist eine gesunde und ausgewogene Mittagsverpflegung eine wichtige Voraussetzung für eine optimale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.
Das Mittagessen in der Schule soll nicht nur lecker sein und den Kindern schmecken, sondern auch den hohen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gerecht werden. An diesem Anspruch arbeiten wir gemeinsam mit der stadteigenen Wolfsburger Schulverpflegungs GmbH Wollino, welche bereits einen Großteil der Wolfsburger Schulstandorte bewirtschaftet. Weitere Informationen zu Wollino finden Sie hier.
Alle Ganztagsgrundschulen sind mit einer Mensa ausgestattet. Der größte Teil der Standorte hat eine Regenerierküche, in der das Essen vor Ort zubereitet werden kann. An einigen Standorten wird aus organisatorischen Gründen eine Warmverpflegung durchgeführt. Das heißt, dass das Essen in der Küche der Leonardo-da-Vinci Gesamtschule zubereitet und zeitnah an diese Schulen geliefert wird.
Eine Übersicht über die von Wollino bewirtschafteten Grundschulen finden Sie hier unter dem Menüpunkt „Unsere Standorte“.
Die Abrechnung erfolgt direkt von der Stadt Wolfsburg auf Grundlage einer Gebührensatzung.
Die Grundschule Fallersleben bildet eine Ausnahme, hier wird die Schulverpflegung in Eigenregie der Schule organisiert.
Menüpläne
Die aktuellen Menüpläne finden Sie auf der Wollino Homepage. Zum Aufrufen der Seite klicken Sie bitte hier.
Informationen zu Anmeldung, Abrechnung, Konzept, Gebühren und Satzung
Langfristiges Ziel der Stadt Wolfsburg ist es, alle weiterführenden Standorte mit modernen Cook-and-Chill-Küchen und einladenden Mensen auszustatten. Dies konnte in den letzten Jahren bereits an mehreren Standorten realisiert werden.
Die Mensen werden überwiegend von der Schulverpflegungs GmbH Wollino bewirtschaftet, eine Übersicht finden Sie hier unter dem Menüpunkt „Unsere Standorte“. Eine Ausnahme bildet die Mensa des THG, die vom Verein der Eltern und Freunde des Theodor-Heuss-Gymnasiums bewirtschaftet wird.
Wollino Menü
Anstatt eines festen Speiseplanes kann der Gast aus den angebotenen Speisekomponenten sein individuelles Gericht täglich selbst zusammenstellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Wollino Homepage.
Eine aktuelle Übersicht über das Kiosk und Automatenangebot finden Sie hier auf der Wollino Homepage.
Informationen zu Anmeldung, Abrechnung, Konzept, Gebühren und Satzung
- Allgemeine Informationen
- Schulverpflegungskonzept
- Schulverpflegungssatzung
- Anlage zur Schulverpflegungssatzung
- Broschüre Schulverpflegung für weiterführende Schulen
Zuschussmöglichkeiten/Bildungs- und Teilhabepaket
Durch Zuschüsse des Bundes (Bildungs- und Teilhabepaket, Gutscheine zum Mittagessen) wird auch Schülerinnen und Schülern aus Familien die Sozialleistungen beziehen, die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erleichtert. Informationen dazu erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder unter den unten angegebenen Servicenummern. Die Gutscheine erhalten Sie von der Stelle, von der Sie die Leistungen beziehen (zum Beispiel Jobcenter oder Sozialamt).
Damit jedes Kind die Möglichkeit hat an diesem Konzept teilzunehmen, unterstützt die Stadt Wolfsburg Familien mit einem geringem Einkommen. Darunter fallen beispielsweise Empfänger von Sozialleistungen, wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeleistungen nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Für diese Familien kann seit dem 01. August 2019 der Eigenanteil entfallen und Sie zahlen dann nichts mehr (0,00 €) für einen Verpflegungstag.
Ob Sie einen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr haben, können Sie im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit (Rathaus B, Zimmer 104) prüfen lassen.
Die Anträge und Berechnungsbeispiele dafür finden Sie hier:
Hinweis: Die folgenden Dokumente stehen Ihnen hier im *PDF- Format zum Herunterladen zur Verfügung und öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
- Antrag zur Bezuschussung bei geringem Familieneinkommen - Grundschulen
- Antrag zur Bezuschussung bei geringem Familieneinkommen - Weiterführende Schulen
- Anlage zu Paragraf 12 der Satzung
- Berechnungsbeispiele
Bei allen Fragen zur Abrechnung und Zuschüssen an Grundschulen helfen wir Ihnen gern weiter: |
Bei allen Fragen zur Abrechnung und Zuschüssen an weiterführenden Schulen helfen wir Ihnen gern weiter: |
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Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Schule Team Schulverpflegung Telefon: 05361 28-2343 und -2307 Porschestraße 74, 3. Obergeschoss 38440 Wolfsburg |
Wolfsburger Schulverpflegungs GmbH Wollino Telefon: 05363 816302-23 Carl-Grete-Straße 35 38448 Wolfsburg E-Mail an Wollino(schulcatering@woschu-wob.de) |