• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
search

Zensus 2022

Logo Zensus 2022

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürger:innen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.

  • Häufig gestellte Fragen - FAQ
  • Warum wird der Zensus durchgeführt?

    • Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, alle zehn Jahre, jeweils am Anfang eines Jahrzehnts, einen Zensus durchzuführen.
    • In erster Linie gelten die Melderegister als Quelle der Daten. Um die Qualität der Befragung zu verbessern, wird eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis durchgeführt.

  • Wer führt den Zensus durch?

    Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Landesämtern durchgeführt. In der Vorbereitungsphase arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren. Die Aufbereitung der erhobenen Daten erfolgt schließlich zentral durch das Statistische Bundesamt.

  • Wie erkenne ich, dass es ein offizieller Erhebungsbeauftragter der Stadt Wolfsburg ist?

    Am Ausweis mit Siegel in Verbindung mit Personalausweis/Reisepass.

  • Warum werde ich befragt?

    • Beim Zensus 2022 kommt ein sogenanntes registergestütztes Verfahren zum Einsatz. Aus den bereits vorliegenden Daten der Verwaltungsregister wurde eine Zufallsstichprobe gezogen. Diese umfasst etwa 10 % der Bevölkerung. Bundesweit werden somit etwa 10,2 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltebefragung befragt. In Niedersachsen werden es rund 800.000 Personen sein. Die Stadt Wolfsburg hat darauf keinen Einfluss und erhält diese Adressen vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik.
    • Bei der Stichprobenziehung wurden vom Statistischen Bundesamt in einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren Anschriften gezogen, an denen alle dort lebenden Menschen befragt werden. Die methodischen Grundlagen hierfür wurden in einem wissenschaftlichen Stichprobenforschungsprojekt entwickelt. Bei der Haushaltebefragung werden immer ganze Anschriften nach einem Zufallsverfahren gezogen und dann alle dort wohnenden Einwohner*innen. Es kann vorkommen, dass in einem Bekanntenkreis von zehn Personen niemand an der Befragung der Haushalte teilnimmt – vielleicht sind aber auch alle in der Stichprobe.

  • Wer ist auskunftspflichtig?

    Für die Bürger*innen, die im Rahmen der Stichprobe befragt werden, besteht gemäß Paragraf 23 ZensG 2022 Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind demnach alle volljährigen Personen sowie minderjährige Personen, die einen eigenen Haushalt führen. Für Personen, die nicht selbstständig Auskunft geben können (zum Beispiel Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen, …) ist die Auskunft in Vertretung zu erteilen. Bei Verweigerung der Auskünfte kann durch Auferlegung eines Zwangsgelds die Erteilung der Auskünfte zwangsweise durchgesetzt werden. Die per Gesetz bestehende Auskunftspflicht bleibt unverändert bestehen.

  • Warum gibt es eine Auskunftspflicht?

    Die Zensusergebnisse bilden die Grundlage für zahlreiche Statistiken, Hochrechnungen und Planungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Ergebnisse verlässlich sind. Die Auskunftspflicht (Paragrafen 23 bis 26 ZensusG) ist notwendig, damit die geforderte Qualität der Zensus-Ergebnisse durch ausreichenden Rücklauf erreicht werden kann.

  • Wann werde ich befragt?

    Die Befragungen erfolgen im Zeitraum vom 16.05. bis zum 31.07. dieses Jahres. Die Befragung ist bezogen auf den Stichtag 15. Mai, unabhängig davon wann Sie befragt werden.

  • Wer erhält meine Daten?

    Ihre Daten werden von der Erhebungsstelle Wolfsburg in das vorgegebene System eingegeben. Die Daten erhält keine andere Stelle der Stadt Wolfsburg. Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung nach Paragraf 16 Bundesstatistikgesetz. Zum Schutz der Zensusdaten wurde eine eigens dafür vorgesehene Hochsicherheitsumgebung aufgebaut. Die Daten verlassen diese Hochsicherheitsumgebung nicht. Die Beschäftigten der Stadt Wolfsburg und die Erhebungsbeauftragten sind dem Statistikgeheimnis verpflichtet und somit auch dem Schutz von Name und Anschrift von befragten Personen. Bei Verstoß drohen hohe Geld- oder auch Freiheitsstrafen.

  • Warum muss ich auch noch zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Auskunft geben?

    Die GWZ wird vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik durchgeführt. Es werden Eigentümer*innen, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

  • Wird die Befragung trotz Corona durchgeführt?

    Ja, die persönlichen Befragungen erfolgen beim Zensus 2022 nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und sollen an beziehungsweise vor der Tür erledigt werden.

    Die Erhebungsbeauftragten sind mit FFP2-Masken und Desinfektionsmitteln ausgestattet.

  • Warum gibt es zwei Fragebögen?

    Der Zensus 2022 verfolgt zwei Ziele. Das Ziel 1, die Befragung zur Existenzfeststellung, wird von dem Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Das Ziel 2 wird von den Bürger:innen selbst entweder online oder in Papierform ausgefüllt.

    • Ziel 1: Existenzfeststellung: Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen aufgedeckt und so Karteileichen und Fehlbestände im Datenbestand ermittelt werden
    • Ziel 2: weitere Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind
    • Zu beiden Auskünften sind Personen in der Stichprobe verpflichtet.

  • Stehen die Fragebögen auch in anderen Sprachen zur Verfügung?

    Der Online-Fragebogen wird neben Deutsch in weiteren 14 Sprachen angeboten (Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch). Für den Haushaltsbogen gibt es eine Übersetzungshilfe. Diese werden Ihnen von Ihrer Ergebungsstelle bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

  • An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

    Die örtliche Erhebungsstelle des Zensus 2022 erreichen Sie telefonisch unter 05361 28-5081. Die Kontaktdaten finden Sie auch auf dem Erstankündigungs- und IDEV-Schreiben.

  • Datenschutz

    Bei den Erhebungen im Rahmen des Zensus 2022 wird der Schutz Ihrer Persönlichkeits- und Privatsphäre sehr ernst genommen. Um den Datenschutz innerhalb der Erhebungsstelle garantieren zu können, wird die Erhebungsstelle von anderen Verwaltungsstellen räumlich, organisatorisch und personell getrennt. Die Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle und die Erhebungsbeauftragten, die die Befragungen vor Ort durchführen, verpflichten sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zur Wahrung des Statistikgeheimnisses. Die abgegebene Verpflichtung ist für alle Beteiligten auch nach dem Ende der Tätigkeit bei der Erhebungsstelle weiterhin bindend. Die bei den Befragungen gewonnenen Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und werden stets unter Verschluss gehalten. Darüber hinaus dürfen die Daten nicht an weitere staatliche oder an nicht-staatliche Stellen weitergegeben sowie nicht von der Erhebungsstelle für eigene Zwecke ausgewertet oder verarbeitet werden.

  • Weitere Informationen zum Zensus
  • Erklärvideos zum Zensus 2022

    Was ist der Zensus?

    Wie funktioniert der Zensus?

    Haushaltsbefragung des Zensus - was ist das?

    Wie sicher sind meine Daten?

    Ablauf der Haushaltsbefragung

    Die Erhebungsbeauftragten suchen die ihnen zugewiesen Adressen im Vorfeld auf und kündigen den Besuch bei den auskunftspflichtigen Personen schriftlich mit einem Terminvorschlag an. Das Anschreiben soll die Auskunftspflichtigen vorab über den Zensus und den Datenschutz informieren. Ebenso sind die Kontaktdaten der Zensus-Erhebungsstelle angegeben. Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, kann dieser telefonisch verschoben werden.

    Am Termin kommen die Erhebungsbeauftragten zu den Auskunftspflichtigen nach Hause, weisen sich aus und füllen gemeinsam einen Fragebogen mit soziodemographischen Merkmalen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Herkunft aus. Eine Person im Haushalt kann dabei stellvertretend für weitere Haushaltsmitglieder Auskunft erteilen. Im Anschluss bekommen die Befragten einen Bogen mit Zugangsdaten für den zweiten Teil des Fragebogens, der vorzugsweise selbstständig online auszufüllen ist. Besteht für die Stichprobenhaushalte keine Möglichkeit der Online-Teilnahme, kann der Fragebogen aber auch handschriftlich ausgefüllt und anschließend per Post an die Erhebungsstelle zurückgeschickt werden.

    Alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften sind gemäß § 23 Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) auskunftspflichtig.

    Erhebung von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

    Im Rahmen des Zensus nehmen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte eine spezielle Rolle ein: Bei ihnen ist aufgrund einer relativ hohen Fluktuation sowie unterschiedlicher Meldevorschriften von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den vorhandenen Verwaltungsregistern auszugehen. Deshalb findet an diesen Einrichtungen, anders als im Rahmen der Haushaltebefragung, eine Vollerhebung statt.

    Ablauf von Befragungen in Wohnheimen

    Der Ablauf der Befragung in Wohnheimen (zum Beispiel Studierendenwohnheime, …) ist dem Ablauf der Haushaltsstichprobe sehr ähnlich. Nach vorheriger Terminankündigung suchen Erhebungsbeauftragte die auskunftspflichtigen Personen an der Anschrift auf, füllen den ersten Fragebogen gemeinsam aus und übergeben Zugangsdaten für den zweiten Teil, der vorzugsweise online auszufüllen ist. Der Unterschied liegt insbesondere in der Vollerhebung sowie in einigen zusätzlichen Fragen im ersten Teil des Interviews.

    Ablauf von Befragungen in Gemeinschaftsunterkünften

    Gemeinschaftsunterkünfte sind Einrichtungen, die in der Regel der längerfristigen Unterbringung und Versorgung von Personen mit einem Unterbringungsbedarf dienen. Hierzu gehören zum Beispiel Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und so weiter. Diese Bereiche kennzeichnen sich dadurch, dass keine eigene Haushaltsführung durch die Bewohnenden stattfindet. Zur Übersicht wurden bereits Anfang 2021 Vorbefragungen durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen durchgeführt, um Träger, Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze und weitere wichtige Informationen im Vorfeld zu generieren.

    Die Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften werden nicht persönlich befragt. Hier sind die Leitungskräfte der Einrichtungen verpflichtet, stellvertretend für die Klienten, Auskunft zu geben. Der Umfang der Auskünfte ist dabei deutlich geringer als bei den Befragungen anderer Anschriften. Hierzu werden den Einrichtungsleitungen Zugangsdaten für den Onlinefragebogen übergeben, bei dem die relevanten Daten der Bewohnenden händisch eingepflegt oder importiert und so direkt digital übermittelt werden können. Eine persönliche Befragung vor Ort findet nicht statt.

    Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Erhebungsstelle Zensus 2022

    Postfach 10 09 44
    38409 Wolfsburg

    Ansprechpartnerinnen:

    Frau Thurow
    Erhebungsstellenleitung
    Telefon: 05361 28-5081

    Frau Hoppe
    Stellvertretende Erhebungsstellenleitung
    Telefon: 05361 28-5082

    E-Mail an die Erhebungsstelle

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung