Überschwemmungsgebiet der Aller im nord-östlichen Stadtgebiet von Wolfsburg
Überschwemmungsgebiete
Nach Abschnitt 6 des Wasserhaushaltsgesetz sind Überschwemmungsgebiete Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Die Landesregierung ist verpflichtet, mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und die Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Festsetzung dient dazu, vorhandenen Retentionsraum freizuhalten und den schadlosen Hochwasserabfluss weitgehend sicherzustellen.
In Überschwemmungsgebieten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten (siehe Paragraf 28 Wasserhaushaltsgesetz).
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Natürliche oder ermittelte Überschwemmungsgebiete sind auch ohne förmliche Festsetzung in ihrer Form als Rückhalteflächen zu erhalten.
Im Gebiet der Stadt Wolfsburg sind bislang folgende Überschwemmungsgebiete per Verordnung ausgewiesen:
Ansprechpartner:
Lars Manicke-Mellin
Zimmer B 431
Telefon: 05361 28-1875
E-Mail: lars.manicke-mellin@stadt.wolfsburg.de