• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
search

Lärmaktionsplanung

Bereits seit den 90er-Jahren ist die Stadt Wolfsburg im Lärmschutz tätig. Hintergrund ist der politische Wille, den Bürger*innen verstärkten Lärmschutz zu bieten.
Lautsprecher an einem Mast
Lautsprecher an einem Mast
Foto: Kurt Michel/pixelio.de

Der Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg wird alle fünf Jahre fortgeschrieben.

  • Lärmaktionsplanung 3. und 4. Stufe

    3. Stufe

    Die Stadt Wolfsburg muss den Lärmaktionsplan für Straßenlärm gemäß der „Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm 2002/49/EG“ (EU-Umgebungslärmrichtlinie, ULR)  alle fünf Jahre aktualisieren. Er basiert auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen vom April 2018.

    Vom 01. bis 31.03.2019 fand die öffentliche Beteiligung der Bürger*innen statt und am 03.07.2019 wurde der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Wolfsburg  beschlossen.

    Die Ergebnisse des Aktionsplans sind im Internetauftritt der Stadt Wolfsburg bekanntgegeben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entsteht durch die Lärmkarten oder Aktionspläne nicht.

    Der Lärmaktionsplan und die Lärmkartierungen können hier eingesehen werden:

    4. Stufe

    Die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe für das Jahr 2024 hat mit der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen begonnen.

    Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll vom 15.03.2024 – 15.04.2024 stattfinden.

  • 2. Phase Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Stufe (15.03.2024 – 15.04.2024)

    Zwischen dem 15.03 und 15.04.2024 besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Entwurfsfassung der Lärmaktionsplanung zu äußern.
    Eine Einsicht in die Entwurfsfassung ist über folgende Wege möglich:

    Jede Rückmeldung bildet einen Beitrag zu einer Grundlage für eine gezielte Lärmschutzstrategie und wird aus diesem Grund sehr begrüßt.

  • Lärmkartierung des Landes Niedersachsen

    Das Land Niedersachsen ist zuständig für die Lärmkartierung. Diese Lärmkarten dienen den betroffenen Gemeinden als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

    Die 34. BImSchV (Lärmkartierungsverordnung) legt das Verfahren fest, wie Lärmkarten zu erstellen sind und an die EU weitergeleitet werden. Gleichzeitig fordert die Verordnung, dass zur Unterrichtung der Öffentlichkeit Lärmkarten in verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu verbreiten sind. Aus diesem Grunde werden vom Land Niedersachsen der Öffentlichkeit und den Gemeinden die Lärmkarten über das Internet zur Verfügung gestellt. Es ist so möglich, sich Karten (Ausschnitt, Informationsebene, und so weiter) zu erstellen und sie dann als Dokument herunter zu laden bzw. zu drucken. Eine Online-Hilfe unterstützt bei der Nutzung des Kartenserver. Die Lärmkarten für die 3. Stufe nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind im April 2018 veröffentlicht worden.

  • Lärmaktionsplanung der Bundesbahn

    Hintergrund

    Ein Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung zu erstellen und so dazu beizutragen, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Ein Lärmaktionsplan bietet somit eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungstragende.
    Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege wurde bis 2015 von den nach Landesrecht zuständigen Behörden durchgeführt. Zum 1. Januar 2015 ging die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes auf das EBA über.
    Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.

    Weiteres Verfahren

    Am 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt.
    Bürgerinnen und Bürger können über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen.

  • Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Bürgerdienste
    Umweltamt
    Untere Immissionsschutzbehörde
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1873
    Fax: 05361 28-1877

    E-Mail an die Untere Immissionsschutzbehörde

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung