Damit Anfragen von Investoren und Betreibern anhand einer fundierten und aktuellen Bewertungsgrundlage beantwortet werden können, wurde der Einzelhandelsentwicklungsplan 2009/2010 von der BBE Standort und Kommunalberatung fortgeschrieben und an siedlungs- und einzelhandelsstrukturelle Veränderungen sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Es wurde im Juni 2016 einschließlich einer verbindlichen Wolfsburger Sortimentsliste als Handlungsempfehlung vom Rat der Stadt beschlossen.
In Wolfsburg gibt es zum Erhebungszeitpunkt (August 2015) 701 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 308.600 Quadratmeter. Die Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner beträgt 2,47 Quadratmeter. Die vor Ort vorhandene einzelhandelsrelevante Kaufkraft in Höhe von 813.6 Mio. Euro stellt einen deutlichen Anstieg zum Stand 2009 (701,9 Millionen Euro) dar. Darüber hinaus wurde zum Erhebungszeitpunkt in Wolfsburg ein einzelhandelsrelevanter Umsatz von 944,3 Millionen Euro realisiert. Auch hier lässt sich eine deutliche Steigerung zum Jahr 2009 (879,2 Millionen Euro) erkennen.
Im Sinne einer räumlich-funktionalen Arbeitsteilung sind die räumlichen Versorgungsschwerpunkte in ein hierarchisches Zentrenmodell gegliedert, dessen Stufen bestimmte Versorgungsfunktionen zugewiesen sind. Dabei gilt es die Angebotsstrukturen in den schützenswerten Lagen zu sichern und zu entwickeln. Insgesamt wurden im Stadtgebiet 32 schützenswerte Standorte definiert: Neben der Innenstadt als Hauptzentrum, sowie Fallersleben und Vorsfelde als Stadtteilzentren sind neun Nahversorgungszentren und 20 Entwicklungsstandorte der Nahversorgung identifiziert worden.
In Heiligendorf wurde zudem ein Prüfstandort der Nahversorgung ausgewiesen. Drei identifizierte Bestandsstandorte haben aufgrund ihrer städtebaulich nicht integrierten Lage nur eine sehr eingeschränkte versorgungsstrukturelle Bedeutung. Als besondere Standorte wurden darüber hinaus drei Fachmarktagglomerationen bestimmt (Heinenkamp, Wolfsburger Landstraße, Hehlinger Straße).
Ziel ist es, die vorhandene Zentrenstruktur und somit eine flächendeckende möglichst wohnungsnahe Grundversorgung zu sichern und zu stärken. Weiterhin ist die räumliche Konzentration des Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten auf die Sonder- und Fachmarktstandorte anzustreben.
- Vollversion des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Wolfsburg 2015/2016
- Kurzfassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Wolfsburg 2015/2016
Aufgrund der Wohnbauentwicklungen im östlichen Stadtgebiet (Hellwinkel, Steimker Gärten, Nordsteimke/ Hehlingen) wurde ergänzend zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept ein Nahversorgungskonzept für das östliche Stadtgebiet der Stadt Wolfsburg erstellt, welches die Grundlage für die zukünftige nahversorgungsbezogene Ansiedlungs- und Strukturpolitik innerhalb des östlichen Stadtgebietes bildet und als Handlungsempfehlung dient.
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