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Wirtschaft & Digitales

Existenzgründungsförderung

Richtlinie zur Förderung von Gründungsvorhaben

Die Stadt Wolfsburg unterstützt Gründungsinteressierte und junge Gründerinnen und Gründer bei ihren ersten Schritten in die Selbstständigkeit. Herausforderungen, die ein Gründungsprojekt ins Stocken geraten lassen, sollen mit den kommunalen Fördermitteln angegangen werden können. 

Dafür hat die Stadt Wolfsburg die Richtlinie zur Förderung von Gründungsvorhaben ins Leben gerufen. Gefördert werden Beratungsleistungen mit Fachexperten, Investitionsmittel für innovative Projekte und die Anmietung von Räumlichkeiten. 

Die Fördermittel stehen bis Ende 2023 zur Verfügung. Die Antragsstellung für die Förderrichtlinie ist ganzjährig möglich.
  • Was wird gefördert?

    • Beratungsleistungen
      • Geschäftsmodellentwicklung
      • Rechts- und Steuerangelegenheiten
      • Persönlichkeitsentwicklung Unternehmertum / Entrepreneurship Mindset
      • Marketing- und Marktforschungsmaßnahmen
      • Digitalisierung von Geschäftsprozessen
    • Investitionsmittel:
      • Prototypenbau
      • Werbekampagnen
      • Digitalisierung von Geschäftsprozessen
    • Anmietung von Räumlichkeiten
      • CoWorking-Space
      • Pop-up-Store
     

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden Privatpersonen mit ernsthaften Gründungsabsichten und neu gegründete Selbstständigkeiten bis zu einem Jahr nach Gründung.

  • Wie wird gefördert?

    Privatpersonen und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Es werden 70 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, bis zu einer Höhe von 2.500,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, gefördert. 

    Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Es werden 70 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, bis zu einer Höhe von 2.500,00 Euro (exklusive Mehrwertsteuer) als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, gefördert. 

  • Wie erhalte ich den Zuschuss?

    1. Das Antragsformular „Richtlinie zur Förderung von Gründungsvorhaben“ vollständig ausfüllen und schriftliche Dokumente anfügen. Durch Absenden des Antrags und Bestätigung per Email werden die Unterlagen an die Stadt Wolfsburg übermittelt und dort bearbeitet.  
    2. Die Stadt Wolfsburg stellt bei positiver Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid aus, der dazu berechtigt, die geförderte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. 
    3. Die Dienstleistung wird durch den Zuwendungsempfänger in Anspruch genommen und die Rechnung wird an die Stadt Wolfsburg (E-Mail: wirtschaft@stadt.wolfsburg.de) übersandt. 
    4. Die Stadt Wolfsburg zahlt den Zuschuss an den Zuwendungsempfänger aus.

  • Kontakt

    Referat Digitalisierung und Wirtschaft
    Dr. Sascha Hemmen
    Porschestraße 32
    38440 Wolfsburg

    Telefon: +49 (0)5361 28-2929

    E-Mail an das Referat Digitalisierung und Wirtschaft

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