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Politik & Verwaltung

Grundwasserentnahmen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Formen der Grundwasserentnahme, jeweils mit Erläuterungen, den erforderlichen Antragsformularen und Ansprechpartnern in der Unteren Wasserbehörde:
  • Grundwasserabsenkung

    Erlaubnispflicht und Ausnahmen

    Im Rahmen von Baumaßnahmen erforderliche Grundwasserabsenkungen beziehungsweise Grundwasserhaltungen sind Gewässerbenutzungen, die in der Regel Grundwasserabsenkung mittels Vakuumfilterlanzen auf einer Baustelleerlaubnispflichtig sind. 

    Als Ausnahmen können Grundwasserabsenkungen für kleinere Baumaßnahmen wie zum Beispiel für den Einbau eines Schachtes oder für die Baugrube eines Gebäudes als erlaubnisfrei bewertet werden, wenn dabei eine Entnahme von zirka 10 Kubikmeter pro Tag (m³/d) nicht überschritten wird und diese nur für einen „kurzen“ Zeitraum betrieben werden. Auch solche Grundwasserabsenkungen sind der Wasserbehörde schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen anzuzeigen. Die Wasserbehörde entscheidet dann, ob die Maßnahme erlaubnisfrei ist oder ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich wird. 

    Fristen

    Die im Regelfall erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zirka vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.

    Formulare

    Auf Anfrage erhalten sie die notwendigen Formulare und Anforderungen an die Beantragung.
    Bitte senden sie dazu eine E-Mail an wasserbehoerde@stadt.wolfsburg.de.

    Das Land Niedersachsen erhebt für die Entnahme eine Wasserentnahmegebühr (WEG).

    Kontakt:

    Untere Wasserbehörde
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg
    Zimmer 431
    Telefon: 05361 28-1875
    E-Mail: wasserbehoerde@stadt.wolfsburg.de

  • Feldberegnung

    Die Entnahme von Grundwasser für landwirtschaftliche Beregnung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Antragsunterlagen müssen unter anderem enthalten:Beregnung eines Feldes (Harry Hautumm/pixelio.de)

    • eine Ermittlung des Beregnungsbedarfs (Bedarfsprognose) und gegebenenfalls 
    • ein hydrogeologisches Gutachten über die Verfügbarkeit des Grundwassers

    Das Land Niedersachsen erhebt für die Entnahme eine Wasserentnahmegebühr (WEG) . Informationen dazu und Formulare finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

    Kontakt:

    Untere Wasserbehörde
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Ansprechpartner:

    Fabian Delert
    Telefon: 05361 28-2752
    fabian.delert@stadt.wolfsburg.de

  • Brunnen (Gartenbewässerung/Löschwasserbrunnen)

    Die Entnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung auf Ein Wasserhahn mit Gartenschlauch (PeterFranz/pixelio.de)
    Wohngrundstücken ist in der Regel erlaubnisfrei, bedarf jedoch einer Anzeige. Die Prüfung der Anzeige ist gebührenpflichtig.

    Fristen:

    Die Bohrung eines Brunnens ist der Wasserbehörde mindestens vier Wochen vor Bohrbeginn anzuzeigen.

    Formulare:

    Die Bohrung ist beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) online anzuzeigen.

    Ausnahmen bestehen in Wasserschutzgebieten, in denen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich wird oder die Brunnenbohrung und die Grundwasserentnahme generell nicht zulässig sind. Auskünfte darüber erteilen die Mitarbeiter der Wasserbehörde.

    Brunnen für die Entnahme von Löschwasser oder für andere Zwecke bedürfen einer wasserbehördlichen Erlaubnis.

    Kontakt:

    Untere Wasserbehörde
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Ansprechpartner:

    Fabian Delert
    Telefon: 05361 28-2752
    Email: fabian.delert@stadt.wolfsburg.de

  • Wasser (robert/Fotolia.com)
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