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Allerrenaturierung: Planfeststellungsverfahren

Am 12.07.2019 hat der Aller-Ohre-Verband bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Wolfsburg einen Antrag auf Planfeststellung für die „Renaturierung der Aller zwischen Badelandbrücke und Vorsfelde“ nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes gestellt.


Das Planfeststellungsverfahren ist in den Paragrafen 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Im Planfeststellungsverfahren wurde die Vereinbarkeit mit allen von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft. Hierzu dienten vor allem die Beteiligung der Behörden und die Bürgerbeteiligung im Anhörungsverfahren.

Mit Planfeststellungsbeschluss der Stadt Wolfsburg vom 05.05.2020 ist der Plan für das Vorhaben „Renaturierung der Aller zwischen Badelandbrücke und Vorsfelde“ gemäß Paragraf 68 des Wasserhaushaltsgesetzes festgestellt worden.
 
Auf dieser Seite finden Sie die maßgeblichen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren sowie den Planfeststellungsbeschluss.

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