Gesundheits- und Infektionsschutz
Der Bereich ist eine Abteilung des Geschäftsbereich Gesundheit.
Der Gesundheits- und Infektionsschutz hat folgende Aufgabenbereiche:
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                Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen
            
            
        
    - Ermittlung über Art, Ursache, Infektionsquelle, Ausmaß der Infektionskrankheit
- Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Gesundheitsberichtserstattung
- Kontrolle des Personenkreises, der Gesundheits- und Arbeitgeberbelehrungen besitzen muss
 
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                Hygieneüberwachung
            
            
        
    - Hygieneüberwachung
 - Klinikum
- öffentlichen Einrichtungen, wie Kindergärten, Kinderheimen, Alten- und Pflegeheimen, Asylunterkünften
- Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, zum Beispiel Piercer*innen und Tätowierer*innen, Fußpfleger*innen, Blutspendedienste, Unfallrettung
 - Erstellen von Stellungnahmen bei Bauvorhaben nach infektionshygienischen Gesichtspunkten
 - Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
 
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                Gesundheitlicher Umweltschutz – Bereich "Wasser"
            
            
        
    - Trinkwasseranlagen
 - Besichtigung und Beurteilung
- Festlegung der Probeentnahmestellen und Untersuchungsumfang
 
 - EU-Badegewässer "Allersee"
    - Besichtigung
- Vorortmessungen, -sichtungen und -beurteilungen
- Beurteilung von Verschmutzungen mit Risikoanalyse
- Erstellung von Badegewässerprofilen und Badegewässerinfoblättern
 
 - Badeanstalten
    - Besichtigung, auch der Aufbereitungsanlagen
- Vorortmessungen- und beurteilungen
- Beurteilung der Laboranalyseergebnisse
 
 
- Trinkwasseranlagen
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                Gesundheitlicher Umweltschutz "Verschiedenes"
            
            
        
    - Beteiligung an diversen Planverfahren
 - Genehmigungen gemäß Niedersächsischen Bestattungsgesetzes von:
 1. Umbettungen 2. sarglose Bestattungen 3. Änderung des Bestattungszeitpunktes 4. Ausnahmen zur Aufbewahrung von Leichen 5. Änderung der Mindestruhezeiten 
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                Aufgaben gemäß Strahlenschutzverordnung
            
            
        
    - Überwachung von Solarien
- Überwachung von Gewerben, die Geräte mit nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, verwenden
 
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                Masernschutz
            
            
        
    Masernschutzgesetz gemäß Paragraf 20 Infektionsschutz-Gesetz -IfSG- (Meldebögen). Einrichtungen/Unternehmen müssen Personen mit fehlenden Immunitätsnachweisen durch die Allgemeinverfügung verpflichtend über das Portal Niedersachen an den Geschäftsbereich Gesundheit melden. 
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                Kontakt
            
            
        
    Stadt Wolfsburg 
 Geschäftsbereich Gesundheit
 Gesundheits- und Infektionsschutz
 Dr. Regine Gattwinkel
 Rosenweg 1a
 38446 WolfsburgTelefon: 05361 28-2020 
 E-Mail: infektionsschutz@stadt.wolfsburg.de
