Elektromobilität in Wolfsburg
Elektromobilität bietet viele Chancen bei der Gestaltung einer klima- und stadtverträglichen Mobilität - ob als Elektroroller, Elektrobus, Pedelec oder Elektroauto. Und gemeinsam mit der fortschreitenden Digitalisierung können neue Angebotsformen und Geschäftsfelder im Mobilitätssektor entstehen. So werden das Mobilitätsangebot und die Lebensqualität in Wolfsburg weiter gestärkt. Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über die Ziele und Projekte der Stadt.

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Verleihsysteme für Elektroscooter
E-Scooter können eine sinnvolle und umweltschonende Ergänzung der städtischen Mobilität sein, den öffentlichen Verkehr als Zubringer ergänzen oder dazu einladen, das Auto auf kurzen Wegen stehenzulassen. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Regeln eingehalten werden.
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Welche E-Scooter sind für den Straßenverkehr zugelassen?
Seit Sommer 2019 sind E-Tretroller (E-Scooter) in Deutschland zulassungsfähig. Das heißt, dass Hersteller dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge seitdem beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Straßenverkehrszulassung für ihre Modelle beantragen können. Welche Modelle derzeit zugelassen sind, erfahren Sie beim KBA.
Nach welchen Bedingungen ein E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, regelt die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Nur entsprechend zugelassene und versicherte Modelle dürfen von Privatpersonen oder Verleihfirmen im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) genutzt werden.
Wesentliche technische Merkmale zugelassener E-Scooter:- Typzulassung des KBA
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde
- Halt- und Lenkstange, Lichtanlage, zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, Klingel
- Maximale Leistung 500 Watt oder 1400 Watt bei selbstbalancierenden E-Scootern
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Welche allgemeinen Regeln gelten bundesweit für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr?
- Gefahren werden darf auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn genutzt werden.
- Mindestalter 14 Jahre (führerscheinfrei)
- Das Tragen eines Helmes ist nicht Pflicht, wird jedoch empfohlen.
- E-Scooter benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung sowie ein Klebekennzeichen.
- Es gilt die 0,5-Promille-Grenze beziehungsweise eine Grenze von 0,3 Promille, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für Personen unter 21 Jahren und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt sogar die Null-Promille-Grenze.
- Es darf mit E-Scootern nicht nebeneinander gefahren werden.
- Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen auf dem Trittbrett ist nicht erlaubt.
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Wo in Wolfsburg darf gefahren und geparkt werden?
- In Wolfsburg darf analog zur bundesweiten Regelung auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn genutzt werden.
- Abgestellt werden dürfen E-Scooter so, dass Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindert oder gefährdet werden. Auch ein mögliches Umkippen des E-Scooters ist dabei zu berücksichtigen. Beim Abstellen an Gehwegrändern ist eine nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern freizuhalten.
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Wo in Wolfsburg darf nicht gefahren und geparkt werden?
- In Fußgängerzonen und auf Gehwegen darf nicht gefahren werden. Fahrräder dürfen diese im Falle einer gesonderten Ausweisung (Zusatzzeichen „Radfahrer frei“) und gegebenenfalls innerhalb der ausgewiesenen Zeiten befahren. Dies gilt nicht für E-Scooter. Hier muss eine gesonderte Freigabe (Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“, siehe Piktogramm) erfolgen.
- In Grünanlagen (Gärten, Wäldern, Parkanlagen, Uferbereichen, Straßenbegleitgrün, ...) darf nicht gefahren und geparkt werden, ausgenommen ausgewiesene Radwege.
- Auf Schulhöfen und Spielplätzen darf nicht gefahren und geparkt werden.
- An öffentlichen Fahrradabstellanlagen (zum Beispiel Fahrradbügel) darf nicht geparkt werden.
- Zugänge, Ein- und Ausgänge und Aufzüge zu Haltestellen sowie Rangierbereiche des öffentlichen Verkehrs sind freizuhalten.
- Gehbereiche, insbesondere auch mit Blick auf die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende (abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen) und auch Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen, sind freizuhalten.
- Überquerungsstellen (zum Beispiel Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln, Aufstellflächen an Ampeln und Fußgängerüberwegen), Zufahrten zu Grundstücken (insbesondere für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste) sowie öffentliche Stellflächen sind freizuhalten.
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Was gilt für Verleihfirmen von E-Scootern in Wolfsburg?
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Verleihsystems von Elektrotretrollern durch die Stadt nicht genehmigungspflichtig. Es gelten bundesweit die Regelungen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Erste Erfahrungswerte aus anderen Städten zeigen jedoch, dass es zu Konflikten beim Einsatz von Verleihsystemen sowohl was die beanspruchten Flächen für das Abstellen als auch mit anderen Teilnehmer*innen im fließenden Verkehr geben kann.
Da die Stadt Wolfsburg Konflikte beim Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen im Vorfeld weitgehend vermeiden möchte, wurde eine freiwillige Selbstverpflichtung für Anbieter*innen von E-Scooter-Verleihsystemen seitens der Stadt formuliert. Dadurch sollen insbesondere die Verkehrssicherheit und ein geordnetes Stadtbild, ein gutes öffentliches Ansehen der Anbieter*innen sowie eine hohe Akzeptanz des Angebots in Wolfsburg gewährleistet werden.
Freiwillige Selbstverpflichtung zwischen der Stadt und den jeweiligen Anbieter*innen
Die Verleihfirmen definieren in Abstimmung mit der Stadt und im Rahmen der vorgenannten Regelungen ein Geschäftsgebiet sowie bestimmte Parkverbotszonen. Diese sind in den Geschäftsbedingungen der Anbieter*innen beziehungsweise in der jeweiligen App einsehbar. Die Anbieter*innen sind für die betriebliche Umsetzung und die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Daher sind Hinweise zu Problemen in den betrieblichen Abläufen, zum Beispiel wenn abgestellte Roller andere Verkehrsteilnehmer*innen behindern, zunächst an die Anbieter*innen zu richten.
Kontakt zu den Verleihfirmen
DOTT
Telefon: 030 56838651
E-Mail an DOTTLIME
Telefon: 069 77044733
E-Mail an LIMEBOLT
Telefon: 030 568373989
E-Mail an BOLT -
Dürfen E-Scooter im ÖPNV mitgenommen werden?
In den Bussen der Wolfsburger Verkehrs GmbH (WVG) sowie im gesamten Verkehrsverbundgebiet der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) dürfen E-Tretroller nach derzeitigem Stand mitgenommen werden, wenn sie zusammengeklappt sind und keine anderen Fahrgäste oder den Fahrbetrieb behindern. Sie gelten dann als Gepäck und können kostenlos mitfahren. Die Verleihroller sind derzeit nicht klappbar und dürfen somit nicht mitgenommen werden. Übersteigen Roller bestimmte Maße (Länge über 1,15 Metern, Gewicht über 15 Kilogramm, Radgröße über 9 Zoll) gelten die Regelungen der Fahrradmitnahme und es muss eine Fahrradkarte für 2,50 Euro gelöst werden.
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Welche E-Scooter sind für den Straßenverkehr zugelassen?
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Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Die Stadt Wolfsburg setzt sich als Rahmensetzerin und Förderin für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Investoren, die in Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum investieren möchten, finden hier in Kürze Hinweise für ein Antragsverfahren.
Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur in Wolfsburg auf einen Blick
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Elektrobusse für Wolfsburg
Elektrobusse für Wolfsburg
Die WVG erweitert ihre Elektrobusflotte
Die Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) treibt die Verkehrswende voran und setzt ein starkes Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz. Am 20. August 2025 erfolgte die Übergabe von zwölf hochmodernen Modellen des MAN Lion`s City 18 E des Technologiepartners MAN Truck & Bus SE auf dem Betriebsgelände der WVG in der Borsigstraße.
Die neuen Elektrobusse verfügen über acht leistungsstarke Batteriepakete auf dem Dach, einen täglichen Einsatz im Wolfsburger Liniennetz ohne Zwischenladung ermöglichen. Jedes Fahrzeug bietet Platz für 120 Fahrgäste: 55 Sitz- und 65 Stehplätze sowie zwei Sondernutzungsflächen, für zum Beispiel Rollstühle und Kinderwagen.
Neben der umweltfreundlichen Antriebstechnologie überzeugen die Busse durch modernste Sicherheits- und Komfortausstattung. Die Busse verfügen über Rückfahrkameras und Reifendruckkontrolle für mehr Sicherheit im Betrieb. Zusätzlich warnen Radarsensoren das Fahrpersonal visuell an der A-Säule und optisch, wenn andere Verkehrsteilnehmende sich im so genannten ‚Toten Winkel‘ aufhalten. Weiterhin unterstützt der Totwinkelassistent bei Abbiege- und Spurwechselvorgängen. Ein hochmoderner Kollisionswarner erkennt vorausfahrende Fahrzeuge, Hindernisse, Radfahrende oder Fußgänger*innen und warnt das Fahrpersonal visuell und akustisch. Durch eine zusätzliche große Zielanzeige am Heck des Fahrzeugs können Fahrgäste die Liniennummer und das Ziel schnell erkennen.
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Radschnellweg für Fahrräder und Pedelecs
Radschnellweg für Fahrräder und Pedelecs
Der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Städte Braunschweig und Wolfsburg sowie die Gemeinde Lehre und der Landkreis Helmstedt arbeiten an einem Radschnellweg zwischen Braunschweig und Wolfsburg. Mittlerweile ist die komplexe Förderung des rund 27 km langen Radweges gesichert. Damit kann die umfangreiche Planung endlich losgehen.
Die Förderungen umfassen sowohl die Planung als auch den Bau der Radschnellverbindung und setzen sich aus unterschiedlichen Förderprogrammen und gesetzlichen Förderungen für den Radverkehr zusammen. Die Förderquoten betragen dabei zwischen 75 und 90 Prozent. Bei der Planung hat der Regionalverband die Federführung.
Der Regionalverband hat schon umfangreiche Machbarkeitsstudien durchgeführt. Die Ergebnisse sind für den Projektverlauf und die jetzt beginnende Planung sehr wertvoll. Es wurden nämlich bereits Fragen hinsichtlich möglicher Trassenverläufe sowie des Natur- und Umweltschutzes untersucht. Im Zuge der jetzt beginnenden Planung werden diese Erkenntnisse wieder aufgegriffen und vertieft.
Nach der Planung geht es dann an die Umsetzung. Hierfür sind die einzelnen Kommunen und kommunalen Förder-Antragsteller verantwortlich.
In den frühen 2030er Jahren soll der Weg komplett befahrbar sein. Teilbereiche sollen schon bis 2030 fertig sein.
Zum Hintergrund:
Radschnellverbindungen sind ein Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Durch sie verkürzen sich Reisezeiten mit dem Rad bzw. Pedelec auf eine geringere oder gleichwertige Reisedauer wie mit dem Pkw. Dazu werden die Radschnellverbindungen so gebaut, dass Zeitverluste durch Anhalten an Verkehrsknoten, Langsamfahrten durch unzureichende Wegebreiten, schlechte Fahrbahnen und Steigungen vermieden werden.
Weitere Informationen auf den Seiten des Regionalverbandes:
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#WolfsburgDigital – Zukunft gestalten, Mobilität neu denken
#WolfsburgDigital – Zukunft gestalten, Mobilität neu denken
Wolfsburg steht wie kaum eine andere Stadt für den Wandel der Mobilität. Mit der im Dezember 2016 gegründeten Initiative #WolfsburgDigital bündeln die Stadt Wolfsburg und die Volkswagen AG ihre Kräfte, um diesen Wandel aktiv zu gestalten. Ziel ist es, digitale Innovationen gezielt einzusetzen, um Lebensqualität, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Stärke gleichermaßen zu fördern.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Elektromobilität – einem Schlüsselthema für die Transformation von Verkehr, Energie und Infrastruktur. Wolfsburg soll auch in den kommenden Jahren ein führender "Hotspot der E-Mobilität" bleiben. Dabei unterstützt #WolfsburgDigital die kommunalen Ziele, den Ausbau der Elektromobilität konsequent voranzutreiben – durch die Förderung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur, nachhaltiger Energiekonzepte und digitaler Mobilitätsservices. So wird der Wandel hin zu einer klimafreundlichen, intelligent vernetzten Mobilität in Wolfsburg aktiv gestaltet. #WolfsburgDigital versteht sich dabei als Plattform, die Menschen, Unternehmen, Verwaltung und Wissenschaft vernetzt und Wissen teilt. Sie fördert Pilotprojekte, schafft Austauschformate und eröffnet neue Wege, um die Chancen digitaler Technologien für Stadt und Region nutzbar zu machen.