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Wohnen, Umwelt & Verkehr

Wohnraumförderung

Bauen und Wohnen sind Themen die mit hohen Kosten verbunden werden. Der Schritt zum Wohneigentum, ob in Form einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, wird von den Bau- bzw. Kaufinteressenten deshalb sehr gründlich überlegt und abgewogen. Anreize, Wohneigentum zu bilden, werden von Bund und Land geschaffen, indem finanzielle Unterstützungen durch Förderprogramme geleistet werden. 

 

Eine junge Familie mit Kleinkind sitzt in einem aus Strichen symbolisierten Haus auf einer Wiese
Foto: detailblick - fotolia.com

Wolfsburg ist eine kinder- und familienorientierte Stadt und zeichnet sich durch eine hervorragende kommunale Familienpolitik aus. Neben einer vielfältigen Angebotsstruktur für Familien gibt es daher für das Bauen und Wohnen ein spezielles Förderprogramm der Stadt. Die Startbedingungen für die Bildung von Wohneigentum für junge Menschen und Familien werden dadurch verbessert.

Wolfsburg bietet noch mehr...

Unser städtisches Förderprogramm unterstützt junge Ehepaare und Familien mit Kindern bei der Anschaffung von Wohneigentum (Neubau, Kauf und Erwerb von Bestandsimmobilien). Die Förderung wird einkommensabhängig gewährt. 

Für junge Ehepaare gem. NWoFG    20.000,00 Euro 
Familien mit 1 Kind (unter 18 )    30.000,00 Euro 
Familien mit 2 Kindern (unter 18 )    40.000,00 Euro 
Familien mit 3 Kindern (unter 18 )    50.000,00 Euro 
Familien mit 4 und mehr Kinder (unter18 )    60.000,00 Euro 
Für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderungen     +5.000,00 Euro 

Für den Erwerb von Bestandsimmobilien wird der Förderbetrag um 25% erhöht. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 75.000,00 Euro.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen des städtischen Förderprogramms entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Bitte beachten Sie:

Alle Fördermittel müssen bei der Stadt beantragt werden, bevor bindende Verträge eingegangen werden.

Überblick der verschiedenen Fördermöglichkeiten:

  • Baudarlehen des Landes Niedersachsen

    Das Land Niedersachsen gewährt Fördermittel für den eigenen Neubau, den Kauf einer neugebauten Immobilie zum Erstbezug oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen:

    Für natürliche Personen (Alleinstehend oder verheiratet)      50.000,00 Euro
    für jedes Kind    +5.000,00 Euro 
    für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung    +5.000,00 Euro

    Darüber hinaus wird für jedes zum Haushalt gehörende Kind und/oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro gewährt.

    Zusätzlich können für Modernisierungen bzw. energetische Modernisierungen Darlehen bis zu 85% der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 50.000,00 Euro gewährt werden.

    Die Förderung wird einkommensabhängig gewährt.

    Die Bewilligung der Landesmittel erfolgt durch die Förderstelle des Landes bei der NBank. Für die Antragsstellung ist die Wohnraumförderstelle der Stadt Wolfsburg zuständig.
    Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme des Landes von Zeit zu Zeit neu aufgestellt werden und sich die Kriterien dadurch ändern können.
    Die jeweils aktuellsten Informationen zu den Voraussetzungen zum Förderprogramm vom Land Niedersachsen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der NBank.

  • Förderung altersgerechter Umbau (Stadt Wolfsburg)

    Der altersgerechte Umbau von selbst genutztem Wohnraum (Miete oder Eigentum) älterer Bürger*innen ab 60 Jahren wird von der Stadt Wolfsburg gefördert. Hierzu zählen zum Beispiel der barrierearme Umbau des Badezimmers oder eine Türenverbreiterung.

    Die Förderung wird einkommensabhängig als Zuschuss gewährt.

    Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten (höchstens 5.000,00 Euro).

    Wichtig: Die Fördermittel müssen beantragt werden, bevor bindende Verträge eingegangen werden.

    Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

  • Förderungen weiterer Anbieter

    Seitens des Bundes bestehen beispielsweise die unten genannten Förderprogramme. Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme des Bundes von Zeit zu Zeit neu aufgestellt werden und die Kriterien sich dadurch ändern können.
    Die jeweils aktuellsten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der jeweiligen Institute.

    KfW-Fördermöglichkeiten

    Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Förderprogramme im Bereich von Bestandsimmobilien aber auch für den Neubau an. Ebenfalls wird die private Erzeugung von Solarstrom gefördert. Eine Antragstellung für KfW-Fördermittel erfolgt grundsätzlich über die Hausbank.

     

    Förderung für die Umstellung von Heizungssystemen:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Gefördert werden solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden.

    Tipp:

  • Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement
    Wohnraumförderung
    Rathaus A, Zimmer 041 - 044
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2996, 2396, 2460 oder 2955
    Fax: 05361 28-1824
    E-Mail an die Wohnraumförderstelle

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