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Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Beurkundung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Allgemeiner Hinweis: Beurkundungen sind auch bei jedem anderen Jugendamt, einem Notar oder beim Standesamt (nur
Vaterschafts-, Mutterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärungen) möglich.
Hinweise zum jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.
Welche Urkunden können aufgenommen werden?
- Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
- Gemeinsame Sorgeerklärung (wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet)
Die o.g. Urkunden können bereits vor Geburt des Kindes aufgenommen werden.
Für den Fall, dass die Mutter noch verheiratet ist und der Ehemann nicht der Vater ist, kann die Vaterschaftsanerkennung erfolgen, wenn der Scheidungsantrag bereits anhängig ist und der Ehemann bereit ist, die Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung eines Dritten beurkunden zu lassen.
- Anerkennung von Unterhaltsverpflichtungen für minderjährige Kinder und Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- Anerkennung von Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB
- weitere mögliche Beurkundungen sind in § 59 SGB VIII geregelt
Für alle Beurkundungen gilt, dass ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, wenn keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Welche Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Vaterschaftsanerkennung (bei gemeinsamer Sorgeerklärung)
- Schreiben des Jugendamtes/Rechtsanwaltes, in dem die Höhe des Unterhaltes festgesetzt wurde (bei Unterhaltsverpflichtungsurkunden)
Alle Beurkundungen sind beim Geschäftsbereich Jugend kostenlos.
Negativattest (Bestätigung über die alleinige Sorge der Mutter) Zuständig für die Ausstellung des Negativattestes ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter.
Voraussetzung ist,
- dass die Eltern nie miteinander verheiratet waren
- keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet worden ist
- kein Sorgerechtsbeschluss vorliegt
Das Negativattest kann von der Mutter des Kindes telefonisch oder nach persönlicher Vorsprache bei Vorlage des Personalausweises/Reisepasses angefordert werden.
Informationen zum jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.