Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.wolfsburg.de
Als Kommune streben wir es an, unsere Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
- Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG)
- Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0)
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail onlinekommunikation@stadt.wolfsburg.de, per Telefon 05361 28-1652
Erstellung der Erklärung
Die Erstellung dieser Erklärung wurde am 12.08.2022 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
PDF- Dokumente und -Formulare
Nicht alle PDF-Dateien auf der Webseite sind barrierefrei. Neu eingestellte Dateien sollen künftig in barrierefreier Version erstellt und ältere durch solche ersetzt werden.
Verlinkungen
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.wolfsburg.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Videos
Nicht alle Videos haben Untertitel. Alte Dateien sind nicht untertitelt, neu eingestellte Videos werden aber mit Untertiteln eingestellt.
Videos in Gebärdensprache / Leichte Sprache
Derzeit stehen auf www.wolfsburg.de noch keine Videos in Gebärdensprache zur Verfügung. Die Produktion erster Videos in Gebärdensprache zu verschiedenen Themen ist ab Oktober 2022 geplant. Gleiches gilt für Übersetzungen in leichte/einfache Sprache.
Audio-Dateien
Nicht alle Audiodateien haben Audiodeskriptionen. Alte Audiodateien sind nicht mit Audiodeskriptionen versehen. Neu eingestellte Dateien sollen mit Audiodeskriptionen versehen werden.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach Paragraf 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de