Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Kinderschutz

Die Koordinationsstelle Kinderschutz ist Ansprechpartner für alle fachlichen Fragen des Kinderschutzes in Wolfsburg und richtet sich an alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen stehen.

Die Aufgaben der Koordinationsstelle Kinderschutz im Überblick:

  • Planung und Durchführung von Fortbildungsangeboten, Studientagen und Schulungen zu den Themen: Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach  Paragraf 8a SGB VIII und Paragraf 4 KKG, sexuelle Gewalt und Schutzkonzepte. Alle Schulungen werden auf den Bedarf der Einrichtung inhaltlich und terminlich abgestimmt und sind kostenfrei.
  • Durchführung der Fallwerkstätten für Fachkräfte im Kinderschutz („Lernen aus Fallverläufen“)
  • Fachberatung im Kinderschutz
  • Vernetzung der Akteure im Kinderschutz / Leitung des Arbeitskreises Kinderschutz
  • Koordinierung der insoweit erfahrenen Fachkräfte
  • Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten
  • Allgemeine Information über die Kinderschutzarbeit sowie über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote

NEU! Materialien zum Kinderschutz für Fachkräfte

Um Fachkräfte bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrags zu unterstützen, hat die Koordinationsstelle Kinderschutz verschiedene, aufeinander abgestimmte Materialien entwickelt. Sie ergänzen sich gegenseitig, bieten Orientierung für die Praxis und unterstützen ein sicheres, transparentes und nachvollziehbares Handeln in Kinderschutzfällen.
Alle Materialien zum Download finden Sie in dem unteren Reiter „Materialien für Fachkräfte“. Bei Interesse an den Materialien sowie bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an die Koordinationsstelle Kinderschutz (siehe Kontakt).

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten beziehungsweise gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen wahrgenommen haben, so nutzen Sie zur Risikoeinschätzung und Entscheidung der weiteren Vorgehensweise bitte die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (siehe Flyer). Für die Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in den Sozialen Diensten nutzen Sie bitte den Meldebogen (siehe Meldung Kindeswohlgefährdung). Die Kontaktdaten und weitere Informationen der Sozialen Dienste finden Sie unter dem Link „Sozialer Dienst“.

  • Fachberatung Kinderschutz

    Die Koordinationsstelle Kinderschutz ist Ansprechpartner für alle fachlichen Fragen des Kinderschutzes in Wolfsburg und richtet sich an alle pädagogischen Einrichtungen, Netzwerkpartner*innen und Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen stehen. Inhalte der Fachberatung können zum Beispiel sein:

    • allgemeine fachliche Fragen zum Kinderschutz
    • inhaltliche Ausgestaltung von Schutzkonzepten und Umsetzung der einzelnen Bausteine
    • Zuständigkeiten und Abläufe
    • gesetzliche Grundlagen und Datenschutz
    • Qualitätsstandards im Kinderschutz
    • Infos zum Netzwerk Kinderschutz
    • Einschätzung von Gefährdungsrisikos

    Die Fallberatung kann als Einzel-, Team- oder Leitungsberatung erfolgen. Bei Bedarf ist auch ein Folgegespräch möglich. Die Beratung ist kostenfrei und wird in anonymisierter Form durchgeführt. 

    Die insoweit erfahrenen Fachkräfte haben sich in einem Arbeitskreis zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie anonymisierten Fallbesprechungen zusammengeschlossen. Weitere Interessenten sind jederzeit willkommen. Die Mitglieder treffen sich vierteljährlich. Auskunft zu den aktuellen Terminen gibt die Koordination Kinderschutz.

  • Insoweit erfahrene Fachkräfte

    Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist ein komplexer Vorgang und kann emotional sehr belastend sein. Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien beruflich in Kontakt stehen, haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft". Rechtliche Grundlage sind §§ 8a, b SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). 

    "Insoweit erfahrene Fachkräfte" verfügen über spezifische Kenntnisse, methodische Verfahren und praktische Erfahrungen in der Beurteilung von Gefährdungslagen. Sie beraten in allen Fragen rund um das Kindeswohl: 

    • Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Wahrnehmung von (gewichtigen) Anhaltspunkten
    • Erkundung von Ressourcen und Entwicklungspotentialen
    • Vor- und Nachbereitung von Gesprächen mit den Sorgeberechtigten
    • Umgang mit dem gefährdeten Kind oder Jugendlichen
    • Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes, ggf. unter Einbeziehung anderer Institutionen
    • Einbeziehung des Jugendamtes
    • Klärung von Verantwortlichkeiten, Verfahrensfragen
    • Abwägung zwischen den Erfordernissen der Schweigepflicht und des Kinderschutzes

    Die Fallberatung kann als Einzel-, Team- oder Leitungsberatung erfolgen. Bei Bedarf ist auch ein Folgegespräch möglich. Die Beratung ist kostenfrei und wird in anonymisierter Form durchgeführt. 

    Die insoweit erfahrenen Fachkräfte haben sich in einem Arbeitskreis zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie anonymisierten Fallbesprechungen zusammengeschlossen. Weitere Interessenten sind jederzeit willkommen. Die Mitglieder treffen sich vierteljährlich. Auskunft zu den aktuellen Terminen gibt die Koordination Kinderschutz.

  • Fortbildungen und Schulungen

    Die Koordinationsstelle Kinderschutz bietet Schulungen und Fortbildungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung an. Es werden darin grundlegende Kenntnisse zum Kinderschutz vermittelt: 

    • Rechtliche Grundlagen 
    • Gefährdungsformen und -anzeichen 
    • Verfahrenswege 
    • Einbeziehung von Eltern, Kindern und Jugendlichen 
    • Kooperationen mit Institutionen und Beratungsstellen 
    • Überblick über die wichtigsten Hilfen für Familien in Wolfsburg 

    Ziel der Veranstaltungen ist es, die Teilnehmenden für den Kinderschutz zu sensibilisieren und ihnen mehr Handlungssicherheit für die Wahrnehmung ihres Schutzauftrages zu geben. Auch besteht Gelegenheit für das Einbringen eigener Fallbeispiele. Die Schulungen werden auf den Bedarf der jeweiligen Einrichtung inhaltlich und terminlich individuell abgestimmt.

  • Materialien für Fachkräfte

    Um Fachkräfte bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrags zu unterstützen, hat die Koordinationsstelle Kinderschutz verschiedene, aufeinander abgestimmte Materialien entwickelt. Sie ergänzen sich gegenseitig, bieten Orientierung für die Praxis und unterstützen ein sicheres, transparentes und nachvollziehbares Handeln in Kinderschutzfällen.

    Der Handlungsablauf dient als Orientierungshilfe für ein einheitliches Vorgehen bei Vermutungen oder dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Er ist so konzipiert, dass ihn jede Einrichtung individuell an ihre Strukturen anpassen kann. So können beispielsweise einrichtungsinterne Ansprechpersonen, Telefonnummern sowie Unterstützungsangebote eingetragen werden, damit alle wichtigen Informationen jederzeit übersichtlich verfügbar sind.

    Die dazugehörige Handreichung erläutert die einzelnen Verfahrensschritte, liefert ergänzende Hintergrundinformationen und gibt praxisnahe Hinweise für die Umsetzung.

    Die Arbeitsmappe Kinderschutz enthält weiterführende Informationen, Arbeitsmaterialien, Formulare und weitere praktische Hilfen zur Unterstützung des gesamten Prozesses. Ergänzt wird sie durch eine Netzwerkkarte, die einen Überblick über wichtige Kooperations- und Unterstützungsangebote bietet.

    Die Materialien unterstützen Fachkräfte dabei, Entscheidungen fachlich fundiert zu treffen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen bestmöglich sicherzustellen.
    Bei Interesse an den Materialien sowie bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an die Koordinationsstelle Kinderschutz (siehe Reiter Kontakt).

  • Netzwerk Kinderschutz

    Der Geschäftsbereich Jugend hat im September 2010 den Arbeitskreis Kinderschutz gegründet. Er ist ein Zusammenschluss von Vertretern aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und verschiedenen Berufen, die in ihrem beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien in Kontakt stehen. 

    Ziel ist eine enge Vernetzung der lokalen Akteure im Kinderschutz mit einem regelhaften intensiven Erfahrungsaustausch. Das Verständnis für die andere Berufsrolle soll gefördert und qualifizierte Unterstützung in Einzelfällen gegeben werden. Denn nur wenn alle relevanten Stellen voneinander wissen, wer wofür zuständig ist und wo die Grenzen des Anderen liegen, können sie wirkungsvoll zum Schutz von Kindern kooperieren. 

    Die Mitglieder des Arbeitskreises Kinderschutz treffen sich viermal im Jahr, um sich über aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz zu informieren und auszutauschen.

    Zu den im Kinderschutz-Netzwerk verknüpften Einrichtungen und Diensten gehören aktuell:


  • Weiterführende Informationen
  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Koordination Kinderschutz
    Svenja Loock
    Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Beratung
    Braunschweiger Straße 12
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1480
    E-Mail: svenja.loock@stadt.wolfsburg.de

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung