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Wohnen, Umwelt & Verkehr

Anträge und Genehmigungen rund um das Thema Bauen und Wohnen

Vom Bauantrag bis zur Zufahrtsgenehmigung - bis der Traum von den eigenen vier Wänden wahr wird, sind einige Anträge zu stellen und Genehmigungen einzuholen.

  • Bauantragsverfahren

    Je nach Art und Umfang Ihrer geplanten Baumaßnahme sind unterschiedliche Genehmigungsprozesse notwendig. Anliegend finden Sie die wichtigsten Formulare und Vordrucke zum Bauantragsverfahren. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Bau-Bürger-Büro.

    Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadt Wolfsburg

    Wir weisen darauf hin, dass Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte als betroffene Person zustehen. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, können Sie unter folgendem Link abrufen:

  • Bebaubarkeit von Grundstücken

    Ein Grundstückseigentümer bzw eine Grundstückseigentümerin hat die Möglichkeit die vorhandene Liegenschaft zu teilen, damit ein eigenes Grundstück entsteht welches ggf. verkauft und bebaut werden kann. Seit Ende 2008 ist eine derartige Grundstücksteilung nicht mehr genehmigungspflichtig. Trotzdem dürfen durch die Teilung des Grundstücks keine baurechtswidrigen Zustände entstehen, das heißt beide Grundstücke müssen weiterhin den Regelungen des Baurechts entsprechen.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohnungsteilung)

    Wer seine Liegenschaft oder Gebäude in Wohnungs- bzw. Teileigentum aufteilen möchte, benötigt hierzu gemäß Paragraf 7 des Wohnungseigentumsgesetzes eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Hiermit bestätigt die untere Bauaufsichtsbehörde, dass die Liegenschaft bzw. das Gebäude baulich so getrennt wurde das eigenständig nutzbare Wohneinheiten entstanden sind. Diese Bescheinigung muss zunächst einem Notar und anschließend zusammen mit dem diesbezüglichen Eintragungsvorgang beim Grundbuchamt vorlegen werden.

  • Bauaktenarchiv

    Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu der Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind (zum Beispiel Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und so weiter). Einzusehen sind Bauakten von Grundstückseigentümern und Bevollmächtigten.

  • Grundstücksentwässerung

    Damit das Abwassersystem eines Hauses funktioniert muss es an die bestehende Kanalisation angeschlossen werden. Damit ist gewährleistet, dass sowohl Schmutz- als auch Regenwasser so ablaufen können, dass keine Schäden durch Überschwemmungen entstehen. Alle weiteren Informationen zur Grundstücksentwässerung auch für den Bereich der Samtgemeinde Boldecker Land finden Sie auf den folgenden Seiten.

  • Abfallentsorgung

    Rund 81.000 Tonnen Abfall fallen jährlich im Wolfsburger Stadtgebiet an. Zuständig für die Entsorgung der privaten und gewerblichen Abfälle ist die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung. Als Eigenheimbesitzer beziehungsweise Gewerbetreibender müssen Sie sich im Vorfeld allerdings um die Müllbehälterbestellung kümmern. Die An-, Ab- und Ummelden von Müllbehältern sowie die Änderung des Behältervolumens können Sie bequem online erledigen.

  • Baulasten

    Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung eines Grundstückseigentümers bzw. einer Grundstückseigentümerin ein Tun, Dulden und Unterlassen an seinem Grundstück zu akzeptieren. Diese wird schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde getroffen. Das Baulastenverzeichnis kann kostenpflichtig vor Ort eingesehen werden. Alternativ können Sie sich mittels online Antragsstellung den gewünschte Auszug auch zuschicken lassen.

  • Fernwärmeanschluss und -befreiung

    Ihr Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Fernwärmesatzung? Dann besteht Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Wolfsburg AG. Sie möchten Ihr Gebäude mithilfe einer Wärmepumpe heizen oder möchten Solarenergie nutzen? Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich sich als Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümern von dem Anschluss und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz der Stadtwerke befreien lassen.

  • Genehmigung Grundstückszufahrt

    Für das Anlegen einer neuen Zufahrt bzw. Garagenauffahrt kann es ggf. erforderlich sein den Bordstein abzusenken. Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer Anspruch auf eine Grundstückszufahrt, damit das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum angeschlossen werden kann. Allerdings ist hierfür ein Antrag beim Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination zu stellen, um die erforderliche Zufahrtsgenehmigung zu erhalten.

  • Aufbruchgenehmigung

    Jeder Aufbruch im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes wirkt sich auf den Straßenverkehr aus. Aus diesem Grund ist eine sogenannte Aufbruchgenehmigungen notwendig, wenn zum Beispiel Versorgungsleitungen gelegt oder erneuert werden sollen und es dafür notwendig ist öffentliche Flächen aufzubrechen. Weitere Informationen und Beratung zu Aufbruchgenehmigungen erhalten Sie auch persönlich beim Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination.

  • Baustellenzufahrt

    Unter einer Baustellenzufahrt versteht man eine provisorische Zufahrt, die zum Schutz des öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen von Baumaßnahmen zu errichten ist. Die Errichtung einer Baustellenzufahrt ist genehmigungsplichtig. Dies gilt sowohl für unbefestigte als auch für befestigte Straßen.

  • Beantragung der Straßensperrung in städtischen Neubaugebieten

    Sofern Sie beabsichtigen eine Straßensperrung in einem städtischen Neubaugebiet mit bisher nicht gewidmeten Straßen zu beantragen (zum Beispiel Aufstellung eines Krans im Rahmen der Errichtung eines Fertighauses), nutzen Sie bitte das über den Link abrufbare Formular. Nähere Details zu den erforderlichen Unterlagen sowie den Vertragsbestimmungen entnehmen Sie bitte dem Formular. Der Antrag ist spätestens zehn Werktage vor der geplanten Maßnahme zu stellen.

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung

    Sie besitzen eine Immobilien die sich in einem sogenannten Sanierungsgebiet befindet? Dann ist es notwendig neben den üblichen Formalitäten einer geplanten Baumaßnahme im Vorfeld auch noch eine sogenannte sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß Paragraf 144 Baugesetzbuch zu erwirken.

  • Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-1500
    E-Mail an das Service Center

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