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Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erlässt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften, in denen die wassergefährdenden Stoffe näher bestimmt und entsprechend ihres Gefahrenpotenzials für Mensch und Umwelt eingestuft werden. Wassergefährdende Stoffe werden unterteilt in "nicht wassergefährdend", "allgemein wassergefährdend" und in Wassergefährdungsklassen (WGK) WGK 1, WGK 2 und WGK 3.

Wassergefährdende Stoffe können in Anlagen, gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt und/oder verwendet werden. Diese Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein.

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