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Bestattungen

Steg an einem See mit Sonnenuntergang; Foto: Jenny Sturm/Fotolia.com
Sonnenuntergang
Foto: Jenny Sturm/Fotolia.com

Wichtiger Hinweis:

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachsen gesetzliche Friedhofspflicht.

Nach Paragraf 8 Abs. 3 des Niedersächsisches Bestattungsgesetzes (Nds. BestattG) sind zur Bestattung verpflichtet:

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern und
  6. die Geschwister.

Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- und Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.

Unabhängig von dem Ausschlagen des Erbes bleibt die Bestattungspflicht bestehen! 
Das Erbe muss nach Bekanntwerden innerhalb von 6 Wochen im Nachlassgericht oder bei einem Notar schriftlich ausgeschlagen werden, danach gilt es als angenommen.

  • Hilfe für Bestattungspflichtige

    Wenn Sie bestattungspflichtig sind und die Bestattung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, besteht die Möglichkeit sich bei der für Sie zuständigen Gemeinde an den Geschäftsbereich Soziales zu wenden und hier einen Antrag auf „Bestattungskostenübernahme“ zu stellen.

    Bei der Stadt Wolfsburg erreichen Sie den Geschäftsbereich Soziales unter der Behördennummer 115 oder über die Telefonnummer 05361 28-1234.

  • Alleinstehend - Vorsorge treffen

    Jeder kann für seine Bestattung Vorsorge treffen!

    Bei einem Bestatter Ihrer Wahl können Sie einen Vorsorgevertrag abschließen und auf einem Treuhandkonto Geld hinterlegen. Bis zu einer bestimmten Höhe darf dieses Geld auch nicht anderweitig verwendet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Bestatter über die Wertgrenze. 

    Den Vorsorgevertrag sollten Sie in Kopie an mehreren Stellen in Ihrer Wohnung/Haus deponieren, damit er gefunden wird.

  • Wie finde ich einen Bestatter?

    Auf der Internetseite www.bestatter.de können Sie einen Bestatter in Ihrer Nähe finden.

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