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Jagdschein

  • Allgemeine Informationen

    Ausstellung und Verlängerung von Jahresjugend- und Jahresjagdscheinen.

  • Voraussetzungen

    • Mindestalter 16 Jahre
    • Zuverlässigkeit
    • Gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum

  • Benötigte Unterlagen

  • Gebühren

    • Tagesjagdschein: 25,00 Euro
    • Jahresjugendjagdschein: 30,00 Euro
    • Jahresjagdschein: 75,00 Euro
    • Dreijahresjagdschein: 190,00 Euro

  • Fristen

    Gültigkeitszeitraum:

    entweder für 1 oder 3 Jagdjahre

    Jagdjahr:

    01.04. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres

  • Besonderheiten

    Einen Jahresjagdschein gibt es auch in Kombination mit einem Falknerschein (Bejagung mit dem Habicht).

    Für Forstbeamt*innen und Forststudent*innen sowie für den Kreisjägermeister*innen ergehen ermäßigte Gebühren.

  • Kontakt

    Ordnungsamt
    Rathaus B, Zimmer 012

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt

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