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Ehefähigkeitszeugnis

  • Allgemeine Informationen

    In bestimmten Ländern benötigt man zum Heiraten ein Ehefähigkeitszeugnis.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt der Stadt Wolfsburg:

    • Bürger*in hat seinen Wohnsitz in Wolfsburg und
    • besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit

    Oder:
    Wenn sich der aktuelle Wohnsitz im Ausland befindet, muss der letzte Wohnsitz Wolfsburg gewesen sein.

  • Benötigte Unterlagen

    Bitte beim Standesamt erfragen.

    Ihre Ansprechpartner*innen:

    Herr Michaelsen,  Zimmer A 004
    Telefon: 05361 28-2230

    Herr Scheloske, Zimmer A 017
    Telefon: 05361 28-1830

  • Gebühren

    Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in.

  • Fristen

    Das Ehefähigkeitszeugnis hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von sechs Monaten.

  • Besonderheiten

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

  • Zuständige Stelle

    Standesamt
    Rathaus A, Zimmer 4 und 17

    Telefon: 05361 28-2230 oder 05631 28-1830

    E-Mail an das Standesamt