In Wolfsburg haben Sie vielfältige Möglichkeiten, Ihr Kind betreuen zu lassen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der heutigen Zeit die Grundlage für die Zukunft einer Stadt. Wolfsburg hat die Betreuung und frühkindliche Bildung schon vor Jahren als das wichtige Kernthema für die dynamische Wirtschaftsregion Deutschlands erkannt.
Wolfsburger Familien haben die Wahl zwischen verschiedenen gleichwertigen Betreuungsangeboten: Der Krippe, dem (altersübergreifenden) Kindergarten oder dem Familiennest und Großfamiliennest (Kindertagespflege) in Wolfsburg - alle vier sind qualitativ auf einem hohen Betreuungsniveau und haben eigene Konzepte, in denen pädagogische Schwerpunkte herausgearbeitet sind.
Der herausragende Wolfsburger Bildungsstandard setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen - drei Fachkräfte pro Krippengruppe und altersübergreifender Kindergartengruppe, flexible Lösungen in Familiennestern, die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte und ein intensives Programm zur Fortbildung, Bindung und Förderung von Kindertagespflegepersonen.
Wolfsburg stellt sich auf - für die Zukunft unserer Kinder!
Geöffnet | Kontakt | |
Montag: |
08:30 - 16:30 Uhr |
Abteilungsleitung |
Dienstag: |
08:30 - 16:30 Uhr |
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Mittwoch: |
08:30 - 12:00 Uhr |
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Donnerstag: |
08:30 - 17:30 Uhr |
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Freitag: |
08:30 - 12:00 Uhr |
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Betreuung für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
Für Kinder unter drei Jahren haben Sie die Wahl zwischen vier gleichwertigen Betreuungsangeboten, unter denen Sie ihrer aktuellen Situation und den Neigungen des Kindes entsprechend auswählen können.
Krippe
Das bekannteste Angebot ist die Krippe, in der bis zu 15 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren von drei Fachkräften zu festen Öffnungszeiten betreut werden. Die Krippen haben verschiedene pädagogische Schwerpunkte, zum Beispiel kreatives Gestalten, Sport, Musik oder naturwissenschaftliche Erfahrungen.
Altersübergreifender Kindergarten
Im altersübergreifenden Kindergarten werden Kinder von 0 bis 6 Jahren von zwei Fachkräften zu festen Öffnungszeiten betreut. Auch die Kindergartengruppen haben verschiedene pädagogische Schwerpunkte (siehe Krippe). Die altersübergreifenden Kindergartengruppen unterscheiden sich von den normalen Kindergartengruppen durch die größere Altersspanne. Hier werden Kinder von 0 bis 6 Jahren gemeinsam betreut, wovon sowohl die älteren als auch die jüngeren Kinder profitieren: Die jüngeren Kinder lernen von den älteren. Diese gewinnen wiederum an Selbstbewusstsein und vertiefen ihr eigenes Wissen im Spiel mit den Jüngeren. Ein weiterer Vorteil: Das Kind kann für viele Jahre in der gleichen Gruppe bleiben und langfristige Freundschaften aufbauen.
FAMILIENNEST (Kindertagespflege)
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsmöglichkeit bei der maximal fünf Kinder von einer qualifizierten mit einer Pflegeerlaubnis ausgestatteten Kindertagespflegeperson betreut werden. In Wolfsburg wird diese Form der Betreuung als Familiennest bezeichnet.
Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Eltern/ Sorgeberechtigten des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen statt. Der familiäre Rahmen, der niedrige Betreuungsschlüssel und die persönliche Zuordnung zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson charakterisieren die Kindertagespflege als besonders geeignete Betreuungsform für die ganz Kleinen. Individuelle Betreuungsbedürfnisse von Kindern und Eltern können berücksichtigt werden. Auch für ältere Kinder (bis zum 14. Lebensjahr) kann die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson als ergänzendes Angebot eine Möglichkeit sein, wenn die Betreuungszeiten der Kindertagesstätte oder der Schule nicht ausreichen – vielleicht sogar Betreuungen über Nacht benötigt werden. Weitere Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie hier.
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Betreuung für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulbeginn
Auch für Kinder über drei Jahren haben Sie die Wahl zwischen mehreren gleichwertigen Betreuungsangeboten, unter denen Sie ihrer aktuellen Situation und den Neigungen des Kindes entsprechend auswählen können.
Kindergarten
Im Kindergarten werden Kinder von 3 bis 6 Jahren von zwei Fachkräften zu festen Öffnungszeiten betreut. Die Kindergartengruppen haben verschiedene Konzepte und pädagogische Schwerpunkte wie zum Beispiel kreatives Gestalten, Sport, Musik oder naturwissenschaftliche Erfahrungen usw.
Altersübergreifender Kindergarten
Im altersübergreifenden Kindergarten werden Kinder von 0 bis 6 Jahren von zwei Fachkräften zu festen Öffnungszeiten betreut. Die altersübergreifendenKindergartengruppen unterscheiden sich von den normalen Kindergartengruppe durch die größere Altersspanne. Hier werden Kinder von 0 bis 6 Jahren gemeinsam betreut, wovon sowohl die älteren als auch die jüngeren Kinder profitieren.
FAMILIENNEST (Kindertagespflege)
Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsmöglichkeit bei der maximal fünf Kinder von einer qualifizierten mit einer Pflegeerlaubnis ausgestatteten Kindertagespflegeperson betreut werden. In Wolfsburg wird diese Form der Betreuung als Familiennest bezeichnet.
Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Eltern/ Sorgeberechtigten des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen statt. Der familiäre Rahmen, der günstige Betreuungsschlüssel und die persönliche Zuordnung zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson charakterisieren die Kindertagespflege als besonders geeignete Betreuungsform für die ganz Kleinen. Vorranging ist dieses Angebot somit für Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Aber auch für ältere Kinder (bis zum 14. Lebensjahr) kann die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson als ergänzendes Angebot eine Möglichkeit sein, wenn die Betreuungszeiten der Kindertagesstätte oder der Schule nicht ausreichen – vielleicht sogar Betreuungen über Nacht benötigt werden oder die individuellen Betreuungsbedürfnisse des Kindes die Betreuung in einem kleinen familiären Rahmen erfordern. Weitere Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie hier. -
Welche Betreuungsorte gibt es?
Eine Übersicht über die Frühkindliche Bildungs- und Betreuungslandschaft in Wolfsburg erhalten Sie hier in Form eines Flyers. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Einrichtungen und ihren Konzepten, der Platzvergabe, deren Fristen, der Vergabekriterien etc. erhalten Sie auf der Onlineplattform WOLLES WELT.
Über das Onlineportal Wolles Welt können Sie bequem von Zuhause aus Ihre Anmeldungen für die oben beschriebenen Betreuungsangebote vornehmen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben eine Anmeldung online vorzunehmen haben Sie natürlich auch die Möglichkeit eine Anmeldung persönlich im Geschäftsbereich Jugend vorzunehmen:
- Offene Kinderräume und offenes Kinderhaus
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Wer ist der richtige Ansprechpartner bei ersten Fragen zur Kinderbetreuung?
Beratung rund um die Kinderbetreuung von 0 bis 13 Jahren erhalten Sie im Geschäftsbereich Jugend, telefonisch unter 05361 28-5009 oder persönlich in der Antragsannahme, Zimmer 003 (Erdgeschoss) in der Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg.
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Wie erfolgt die Anmeldung für einen Platz?
Die Voranmeldungen für einen Betreuungsplatz für Kinder von 0 bis 6 Jahren erfolgen über die Onlineplattform WOLLES WELT.
Auf WOLLES WELT können Sie sich jederzeit eine Übersicht über alle Kinderbetreuungs-angebote (Krippe, Kindergarten, Familiennester und Großfamiliennester) der Stadt Wolfsburg verschaffen und gezielt nach einem für Sie passenden Betreuungsplatz suchen. Die Kindertagesstätten und Familiennester bieten auf Nachfrage persönliche Gespräche oder Gruppentermine an, in denen die Einrichtungen gezeigt und die Besonderheiten der Konzeption erklärt werden.
Die Voranmeldungen für die Randstundenbetreuungen in der Kindertagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren können Sie ebenfalls online in WOLLES WELT tätigen.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne über folgende Kontakte:
Geöffnet Kontakt Montag:
08:30 - 16:30 Uhr
Kinderrtagesbetreuung
Pestalozziallee 1a
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5009
E-Mail:
wolles-welt@stadt.wolfsburg.deKindertagespflege
Pestalozziallee 1a
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5055
E-Mail:
kindertagespflege@stadt.wolfsburg.deDienstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
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Nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung der Betreuungsplätze?
Das Krippen-/Kindergartenjahr startet immer zum 01.08. eines Jahres. Die meisten Plätze werden somit bedingt durch die Einschulung der Kindergartenkinder zu diesem Zeitpunkt frei und auch vergeben. Weitere Vergabestichtage beziehen sich auf die dann noch freien oder im Laufe des Kindergartenjahres freiwerdenden Betreuungsplätze. Die Vergabe der Plätze erfolgt entsprechend der Vergabekriterien unter Berücksichtigung des Elternwunsches.
Die Vergabekriterien sind besondere Härtefälle, alleinerziehend und berufstätig, in Studium oder Ausbildung, beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig, in Studium oder Ausbildung, Erziehungsberechtigte/r ist/sind in einer Bildungsmaßnahme oder in einem Integrationskurs, Geschwisterkind(er) in der Einrichtung, Prioritäten der Eltern und trägerspezifische Kriterien (zum Beispiel Wohnort).
Neben den geäußerten Wünschen der Eltern spielen insbesondere die gesetzlichen Vorgaben der Gruppenkonstellationen eine entscheidende Rolle. Innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenrichtlinien müssen verschiedene Kriterien zugunsten einer ausgeglichenen Gruppenstruktur beachtet werden. Unter anderem soll hier das Verhältnis der Geschlechter.
Die Belegung der Betreuungsplätze erfolgt dezentral durch die jeweiligen Kita-Leitungen entsprechend der Vergabekriterien unter Berücksichtigung des Elternwunsches. Alle Kriterien leiten sich aus den rechtlichen Vorgaben des SGB VIII ab.
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Was kostet die Kinderbetreuung in Wolfsburg?
Die Erhebung eines Kostenbeitrags (Elternbeitrag für die Betreuung, Frühstücks-/ Mittagsverpflegung und Sonderdienste) für den Besuch einer Kita oder Kindertagespflege richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Für Kinder unter 3 Jahren:
Für die Betreuung des Kindes wird monatlich ein Regelbeitrag erhoben, der sich nach der Betreuungsart (Krippe, Kindergarten) und der Betreuungsform (halbtags, dreivierteltags, ganztags) entsprechend der jeweils geltenden Beitragstabelle richtet.
In Anspruch genommene Sonderdienste und die Frühstücks-, Pausen- und Mittagsverpflegung sind ebenfalls beitragspflichtig. Für die Inanspruchnahme von Sonderdiensten wird der Regelbeitrag erhoben. Der zu zahlende Regelbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Sonderdienste entsprechend der jeweils geltenden Elternbeitragstabelle.
Für Kinder über 3 Jahre:
Für die Betreuung des Kindes im Umfang von bis zu 8 Stunden täglich inklusive Sonderdienste (Früh- und Spätbetreuung) wird kein Elternbeitrag erhoben. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr gewöhnlicher Aufenthalt innerhalb sich von Niedersachsen befindet.
Vereinbarte Sonderdienste, die über den Umfang von 8 Stunden hinausgehen und die Frühstücks-, Pausen- und Mittagsverpflegung sind beitragspflichtig. Für die Inanspruchnahme von Sonderdiensten wird der Regelbeitrag erhoben. Der zu zahlende Regelbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Sonderdienste entsprechend der jeweils geltenden Elternbeitragstabelle. -
Ermäßigung/Erlass des Kostenbeitrags
Sofern Sie eine Sozialleistung (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen (< 21.100 Euro bereinigtes Jahreseinkommen = Jahresbruttoeinkommen minus Werbungskosten 1.230,00 Euro pro erwerbstätigen Elternteil, minus pauschalen Abzug von 19% oder 24% für die Steuern/Sozialabgaben, minus Kinderfreibetrag von 2.556,00 Euro pro Kind, minus ggf. Unterhaltszahlungen) haben Sie die Möglichkeit, einen Erlass des Regelbeitrags für die Betreuung, der Frühstücksverpflegung und des Regelbeitrags für Sonderdienste zu beantragen. Mittagsverpflegung ist hiervon ausgeschlossen und kann nur unter Vorlage der Bildungskarte erlassen werden, nähere Informationen hierzu siehe unten.
Neben dem Erlass ist auch eine einkommensabhängige Ermäßigung des Regelbeitrages für die Betreuung und für Sonderdienste möglich sofern sie sich unter einem Einkommen von 100.000,00 Euro bereinigtes Netto im Jahr befinden.
In beiden Fällen muss ein Antrag auf Ermäßigung/ Erlass des Kostenbeitrags vollständig ausgefüllt und mit allen entsprechenden Einkommensnachweisen rechtszeitig vor Inanspruchnahme der Leistung im Geschäftsbereich Jugend eingereicht werden.
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Erlass des Beitrags für die Mittagsverpflegung
Sollten Sie eine Sozialleistung beziehen, dann erhalten Sie in der Regel mit der ersten Bewilligung der Sozialleistung auch eine Bildungskarte bei Ihrer leistungsgewährenden Stelle. Die Bildungskarte ermöglicht den Erlass der Mittagsverpflegung für den Besuch einer Kindertagesbetreuung. Bitte reichen Sie Ihre Bildungskarte bei dem Träger Ihrer Kindertagesstätte ein, sofern ein Erlass gewünscht ist.
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Elternbeitragstabellen
Am 17.05.2023 hat der Rat der Stadt Wolfsburg die Elternbeitragstabellen für den Besuch einer Wolfsburger Kindertagesstätte oder Kindertagespflege und für die Betreuung von gemeindefremden Kindern ab dem 01.08.2023 neu beschlossen. Die aktuellen Tabellen finden Sie Elternbeitragstabelle.
Ein kleiner Tipp:
Gezahlte Elternbeiträge lassen sich im Rahmen der Einkommenssteuerklärung absetzen, so dass diese sich mindernd auf die steuerliche Belastung der Familie auswirken.
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Wo erhalte ich den Antrag auf Ermäßigung/Erlass des Kostenbeitrags?
Die benötigten Vordrucke (Informationen zum Elternbeitrag, Antrag auf Ermäßigung und die Elternbeitragstabelle) erhalten Sie in der jeweiligen Kindertagesstätte nach Abschluss des Betreuungsvertrages.
Geöffnet Kontakt Montag:
08:30 - 16:30 Uhr
Elternbeitragsberechnung
Pestalozziallee 1a
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2824
E-Mail:
elternbeitragsberechnung@stadt.wolfsburg.deDienstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
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Was kann ich tun, wenn ich keinen Betreuungsplatz erhalten habe?
1. NACHRÜCKERLISTE:
Ihre abgelehnte Betreuungsanfrage bleibt noch bis zu 3 Monate nach Betreuungswunsch weiter auf der Warteliste (Nachrückerliste) der jeweiligen Einrichtung. Sofern sich in dieser Zeit freie Plätze ergeben, können Sie nachträglich noch eine Reservierung erhalten.
2. NEUE BETREUUNGSANFRAGEN ERSTELLEN:
Sie haben die Möglichkeit neue Betreuungsanfragen über WOLLES WELT bei anderen Einrichtungen zu erstellen. Insgesamt können immer bis zu 5 aktive Betreuungsanfragen zu einem Betreuungsstart auf Ihrem WOLLES WELT-Profil geführt werden.
3. PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG/ VERMITTLUNG
Bei dringend benötigter Betreuung können Sie sich an den Geschäftsbereich Jugend wenden. Die Mitarbeiter*innen des Geschäftsbereichs Jugend werden Sie bei der Betreuungsplatzsuche unterstützen und Ihnen schnellstmöglich einen entsprechenden Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in der Kindertagesstätte vermitteln.
Geöffnet Kontakt Montag:
08:30 - 16:30 Uhr
Kindertagesbetreuung
Pestalozziallee 1a
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5009
E-Mail:
wolles-welt@stadt.wolfsburg.deKindertagespflege
Pestalozziallee 1a
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5055
E-Mail:
kindertagespflege@stadt.wolfsburg.deDienstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
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Die Qualität in Wolfsburger frühkindlichen Bildungsorten
Medienbildung
Video zum Rahmenkonzept Medienbildung
Förderkonzept Sprachbildung
Seit 2015 verfolgt die Stadt Wolfsburg mit dem "Förderkonzept Sprachbildung" das Ziel, die Sprachkompetenz von Kindern zu stärken. Im Fokus steht die Alltagsintegrierte Sprachbildung für alle Kinder in Einrichtungen, die Schärfung der eigenen fachlichen Haltung und die Begleitung durch externe Sprachbildungsbegleiter*innen. Dieses Fortbildungsformat ist im Bereich der frühkindlichen Bildung ein Novum und absolutes Alleinstellungsmerkmal im Land.
Video zum Förderkonzept Sprachbildung Wolfsburg
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Wichtige Themen von A bis Z
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Mittagsverpflegung
Die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung muss bei der Kindergartenleitung angemeldet werden. Für die Verpflegung ist grundsätzlich der volle Verpflegungssatz zu entrichten. Dieser kann von Träger zu Träger in der Höhe variieren.
Eine Ermäßigung der Verpflegungskosten ist für Wolfsburger Familien, die Sozialleistungen beziehen, möglich. Sie erhalten in der Regel einen Gutschein auf Bildung und Teilhabe (BuT-Gutschein) vom Träger der Sozialleistung. Dieser muss beim jeweiligen Träger der Kindertagesstätte eingereicht werden, damit die Verpflegung auf 0,00 Euro ermäßigt werden kann.
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Wohnsitz außerhalb Wolfsburg – Ist die Betreuung trotzdem in Wolfsburg möglich?
Grundsätzlich werden die Betreuungsplätze in Wolfsburg nur an Wolfsburger Kinder vergeben.
Ausnahmen sind im Einzelfall nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung von der Wohnsitzgemeinde möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die First Support Stelle des Geschäftsbereichs Jugend und klären Sie ihre Situation vorher ab:
Geöffnet Kontakt Montag:
08:30 - 16:30 Uhr
Kindertagesbetreuung
Pestalozziallee 1a, Zimmer D 405
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5009
E-Mail:
wolles-welt@stadt.wolfsburg.deDienstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr