Nach Ablauf der Frist von ca. 3 Wochen kann Ihnen ein neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Sollte die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief noch vorliegen und aufgrund verschiedener Umstände (z.B. unleserlich geworden o.ä.) ist eine Ersatzausstellung au ohne Aufbietungsverfahren möglich.
Hinweise hierzu finden Sie unter „Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II – Aufbietung“
Sollte die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief noch vorliegen und aufgrund verschiedener Umstände (z.B. unleserlich geworden o.ä.) ist eine Ersatzausstellung au ohne Aufbietungsverfahren möglich.
Hinweise hierzu finden Sie unter „Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II – Aufbietung“
- Der Verlust/Diebstahl wurde bereits angezeigt und die Aufbietungsfrist ist bereits abgelaufen
- Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch Bevollmächtigte / Vertreter:- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
- Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
- Nachweis über Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Ärztekammer, Notarkammer, Tierärztekammer usw.) oder
- Bescheinigung des Finanzamtes
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
- Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 15,50 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Hinweis: Die folgenden Links öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster)
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die folgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster