Wenn Sie in Deutschland in offenen Gewässern fischen wollen, benötigen Sie neben der Genehmigung des Eigentümers beziehungsweise Pächters einen gültigen Fischereischein.
Der Fischereischein ist in Niedersachsen lebenslänglich gültig und berechtigt auch in den anderen Bundesländern zum Angeln.
- bestandene Fischerprüfung (auch aus anderen Bundesländern)
- Vollendung des 14. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit
- Hauptwohnsitz in Wolfsburg
- aktuelles Passfoto
- gültiger Personalausweis
- Prüfungsbescheinigung
- Antrag auf Fischereischein
Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Eine Vertretung für verhinderte Personen ist in Fischereischeinangelegenheiten möglich. Benötigte In Vertretung zusätzlich:- formlose, unterschriebene Vollmacht
- statt Ausweis gut leserliche Kopie
- Ausweis des Vertretenden
Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich.
45,00 Euro
Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich, sonst mit Terminvergabe.
Für die meisten Gewässer ist zusätzlich noch ein Fischereierlaubnisschein nötig. Diese werden von den berechtigten Personen (Fischereiberechtigter, Fischereigenossenschaft, Fischereipächter) für das betreffende Gewässer ausgestellt.
Rathaus B, Zimmer 011
Telefon: 05361 28-2537
Fax: 05361 28-2613
E-Mail: fundbuero@stadt.wolfsburg.de