Das Grillen ist auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen außerhalb von dafür vorgesehenen Stellen verboten (ebenso das Anlegen von offenen Feuern).
§ 3 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg
Aktuell: Grillen im Allerpark jetzt ganzjährig möglich Testphase wurde gut angenommen
Aufgrund des positiven Verlaufs der Testphase wird das Grillen im Allerpark in fünf eigens dafür bestimmten Bereichen rund um den Allersee dauerhaft ganzjährig genehmigt.
Mit Ratsbeschluss waren im letzten Jahr von Mai bis Oktober Flächen im Allerpark zum Grillen freigegeben wurden. Die fünf eigens dafür festgelegten Bereiche hatte die Stadt mit Ascheeimern ausgestattet, die mit einem Hinweisen auf den Grillbereich und wichtige Grillregeln versehen waren.
Die Testphase verlief äußerst positiv. Relevantes zusätzliches Müllaufkommen und ein gesteigertes Lärmaufkommen gab es nicht. Lediglich zweimal blieben Grill und Abfälle stehen. Gelegentlich wurde Müll in den Aschebehältern entsorgt. Die Nutzerreaktionen waren positiv.
Der Lageplan mit den Grillmöglichkeiten ist auf den Internetseiten des Allerparks auf www.allerpark.net hinterlegt.
Gutspark Mörse
Ansprechpartner: Herr Wagner
Steimker Berg
Verwaltung und Vergabe über Forstbetriebshof Reislingen
Tel: 05363 72368
Bürgersprechstunde: Montags von 07:30 - 09:00 Uhr und mittwochs von 15:00 - 16:00 Uhr
Gebühr: 10 Euro + 50 Euro Pfand
Schulenburgallee/Nordstadt
Verwaltung und Vergabe über Forstbetriebshof Reislingen
Tel: 05363 72368
Bürgersprechstunde: Montags von 07:30 - 09:00 Uhr und mittwochs von 15:00 - 16:00 Uhr
Gebühr: 10 Euro + 50 Euro Pfand
VW-BAD
Bei Beschädigungen der Anlage
Herr Wolf
Tel: 05361 28-2807
Detmerode (Waldeingang bei der Caritas)
Verwaltung über Forstbetriebshof
Tel: 05363 72368
Reservierung und Gebührenhinterlegung in der Sprechstelle Detmerode
Fax: 05361 28-2090
Beschwerden über Grill-Qualm von Privatgrundstücken: Umweltamt, Rathaus B, Zimmer 432
Anzeige über Grillen auf öffentlichen Plätzen: Ordnungsamt, Rathaus B, Zimmer 013
- Nutzung der Grillstelle erfolgt eigenverantwortlich
- Nutzung nur zwischen 10:00 Uhr und 22:00 Uhr für max. 3 Stunden
- Offenes Feuer ist nicht erlaubt
- Ausschließlich Verwendung handelsüblicher Grillkohle - keine Brandbeschleuniger verwenden
- Kohlereste nur in dem dafür vorgesehenen Behälter entsorgen
- Musik und anderen Lärm vermeiden
- Platz muss sauber verlassen werden
- Das Befahren der Grünanlage ist nicht erlaubt