Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.
Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.
Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Wolfsburger Fahrzeuge und nur in bestimmten Fällen möglich.
Auskunftsgründe sind:
Auskunftsgründe sind:
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
- Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
- Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
- Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen
• den Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
• den Nachweis über das berechtigte Interesse / schriftliche Begründung des Antrags mit Angabe des amtlichen Kennzeichens
• den Nachweis über das berechtigte Interesse / schriftliche Begründung des Antrags mit Angabe des amtlichen Kennzeichens
5,10 Euro pro Halteranfrage und je Kennzeichen
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090