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Halterauskunft

  • Allgemeine Informationen

    Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über die*den Halter*in und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.

    Antragsteller*innen können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwält*innen oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.

  • Voraussetzungen

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Wolfsburger Fahrzeuge und nur in bestimmten Fällen möglich.

    Auskunftsgründe sind:

    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
    • Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
    • Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
    • Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
    • Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen

  • Benötigte Unterlagen

    • den Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • den Nachweis über das berechtigte Interesse / schriftliche Begründung des Antrags mit Angabe des amtlichen Kennzeichens

  • Gebühren

    5,10 Euro pro Halteranfrage und je Kennzeichen

  • Rechtsgrundlagen
  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

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