Eine Halterauskunft braucht man in der Regel zur Ermittlung von Unfallgegnern oder Zeugen eines Unfalls.
Eine Halterauskunft können Sie nur erhalten, wenn Sie einen rechtlichen Grund, der eine Auskunftserteilung rechtfertigt, vorweisen können. Ein rechtlicher Grund liegt zum Beispiel vor, wenn das Fahrzeug in einen Unfall mit Ihnen verwickelt war.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
- den Nachweis über das berechtigte Interesse
5,10 Euro
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
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