Bitte erkundigen Sie sich bei den Botschaften und Konsularvertretungen, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, oder in Ihrem Reisebüro, ob und gegebenenfalls mit welchen Einschränkungen ein Kinderreisepass für die Einreise anerkannt wird.
Beantragung eines Kinderreisepasses
Zur benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
- die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils
- die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- die Geburtsurkunde des Kindes
Zur Verlängerung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Kinderreisepass
- ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
- die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils
- die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
Ausstellung
eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro
Verlängerung
eines Kinderreisepasses: 6,00 Euro
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Ausstellung: unverzüglich
Gültigkeit: maximal ein Jahr
Für Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, gilt die bis einschließlich 31.12.2020 geltende Fassung (Paragraf 5 Absatz 2 PassGesetz)
Die Gültigkeit erstreckt sich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist ein Reisepass erforderlich.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kann nur innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Ist diese abgelaufen, muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Termine werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Bitte nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Ausnahme ist die reine Adressänderung. Diese Dienstleistung erhalten Sie am Schnellschalter, im Zimmer B 015.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen. Auch hier vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Einverständniserklärung für Kinderreisepass / Personalausweis / Reisepass
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit:
Die Koffer sind schon gepackt, und Sie stellen fest, dass der Kinderreisepass abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.