Der Gesetzgeber hat am 12.10.2023 beschlossen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Beantragung eines Kinderreisepasses
Zur benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
- die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils
- die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- die Geburtsurkunde des Kindes
Zur Verlängerung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Kinderreisepass
- ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
- die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils
- die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
Ausstellung
eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro
Verlängerung
eines Kinderreisepasses: 6,00 Euro
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Ausstellung: unverzüglich
Gültigkeit: maximal ein Jahr
Für Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, gilt die bis einschließlich 31.12.2020 geltende Fassung (Paragraf 5 Absatz 2 PassGesetz)
Die Gültigkeit erstreckt sich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist ein Reisepass erforderlich.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kann nur innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Ist diese abgelaufen, muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Termine werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Bitte nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Ausnahme ist die reine Adressänderung. Diese Dienstleistung erhalten Sie am Schnellschalter, im Zimmer B 015.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen. Auch hier vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Einverständniserklärung für Kinderreisepass / Personalausweis / Reisepass
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit:
Die Koffer sind schon gepackt, und Sie stellen fest, dass der Kinderreisepass abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.