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Kinderreisepass

  • Allgemeine Informationen
    Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. In derartigen Fällen ist ein Reisepass erforderlich.

    Bitte erkundigen Sie sich bei den Botschaften und Konsularvertretungen, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, oder in Ihrem Reisebüro, ob und gegebenenfalls mit welchen Einschränkungen ein Kinderreisepass für die Einreise anerkannt wird.
  • Benötigte Unterlagen

    Beantragung eines Kinderreisepasses

    Zur benötigen Sie folgende Unterlagen: 

    • ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein 
    • das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein 
    • die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils 
    • die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern 
    • gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat 
    • ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) 
    • die Geburtsurkunde des Kindes 

    Zur Verlängerung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • den Kinderreisepass 
    • ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein 
    • das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein 
    • die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils 
    • die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern 
    • gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat 
    • ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)

  • Gebühren

    Ausstellung

    eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro 

    Verlängerung

    eines Kinderreisepasses: 6,00 Euro

    Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

  • Fristen

    Ausstellung: unverzüglich

    Gültigkeit: maximal ein Jahr

    Für Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, gilt die bis einschließlich 31.12.2020 geltende Fassung (Paragraf 5 Absatz 2 PassGesetz)

    Die Gültigkeit erstreckt sich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist ein Reisepass erforderlich.

    Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kann nur innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Ist diese abgelaufen, muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro 

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Termine werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Bitte nutzen Sie die Onlineterminreservierung.

    Ausnahme ist die reine Adressänderung. Diese Dienstleistung erhalten Sie am Schnellschalter, im Zimmer B 015.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen. Auch hier vereinbaren Sie bitte einen Termin.


  • Weitere Informationen, Formulare und Links

    Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit:

    Die Koffer sind schon gepackt, und Sie stellen fest, dass der Kinderreisepass abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.