Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. In derartigen Fällen ist ein Reisepass erforderlich.
Bitte erkundigen Sie sich bei den Botschaften und Konsularvertretungen, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, oder in Ihrem Reisebüro, ob und gegebenenfalls mit welchen Einschränkungen ein Kinderreisepass für die Einreise anerkannt wird.
- ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
- die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils
- die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- ein aktuelles Passfoto, maximal 6 Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- die Geburtsurkunde des Kindes
Zur Verlängerung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Kinderreisepass
- ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
- die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils
- die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- ein aktuelles Passfoto, maximal 6 Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro
Verlängerung eines Kinderreisepasses: 6,00 Euro
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Ausstellung: unverzüglich
Gültigkeit: maximal ein Jahr
Für Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, gilt die bis einschließlich 31.12.2020 geltende Fassung (§ 5 Abs. 2 PassG)
Die Gültigkeit erstreckt sich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist ein Reisepass erforderlich.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kann nur innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Ist diese abgelaufen, muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bis auf Weiteres werden die Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Nutzen Sie daher die Onlineterminreservierung. Ausnahme ist die reine Adressänderung, diese ist am Infostand im Eingangsbereich des Rathauses B möglich (ohne Wartemarke).
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen. Auch hier vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Hinweis: Das folgenden Formular beziehungsweise die Seite öffnet sich in einem neuen Fenster und ist nicht barrierefrei.
Einverständniserklärung für Kinderreisepass/Personalausweis/Reisepass
Externer Link:
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit:
Die Koffer sind schon gepackt, und Sie stellen fest, dass der Kinderreisepass abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.
Lesen Sie hier nähere Informationen der Bundespolizei zur Beantragung von Ersatzpapieren (öffnet sich in einem neuen Fenster)