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Melderegisterauskunft

  • Allgemeine Informationen

    Auf persönlichen oder schriftlichen Antrag kann die Meldebehörde einfache oder erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Eine telefonische Auskunft ist nicht zulässig.

    Bei einer einfachen Melderegisterauskunft, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner Personen erteilen:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • aktuelle Anschrift beziehungsweise Wegzugsanschrift

    OLMERA

    OLMERA bietet die Möglichkeit, eine einfache Melderegisterauskunft für Wolfsburg online zu erfragen. Mit der Einführung der OLMERA können Privatpersonen und Firmen online die Adresse einer in Wolfsburg lebenden Person in Erfahrung bringen. Bezahlt werden können die Leistungen mittels E-Payment (Paypal, Giropay und Kreditkarte).

    Zur Melderegisterauskunft OLMERA

    OLMERA bietet die Möglichkeit, eine einfache Melderegisterauskunft für Wolfsburg online zu erfragen. Mit der Einführung der OLMERA können Privatpersonen und Firmen online die Adresse einer in Wolfsburg lebenden Person in Erfahrung bringen. Bezahlt werden können die Leistungen mittels E-Payment (Paypal, Giropay und Kreditkarte).

    Soweit jemand ein berechtigtes Interesse oder ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners mitgeteilt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • gesetzliche Vertreter (Vor- und Familiennamen, Anschrift)
    • Ehegatten bzw. Lebenspartner (Vor- und Familiennamen, Anschrift)
    • Sterbetag und –ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

  • Voraussetzungen

    Verwendungszweck

    Sowohl für eine einfache als auch für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss der/die Antragsteller/in Angaben zur Anfrageperson, wie zum Beispiel Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum oder eine Anschrift machen können. Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine eindeutige Identifizierung möglich ist.

    Ebenso ist in beiden Fällen der Grund der Anfrage erforderlich. Hier ist ausdrücklich anzugeben, ob 

    • die Auskunft zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels, oder
    • für andere gewerbliche Zwecke (unter Angabe der Art des gewerblichen Zweckes) benötigt wird.

    Der Antrag muss schriftlich oder persönlich gestellt und vorab bezahlt werden (formlos möglich, aber mit Zahlungsnachweis). Folgender ist auf dem Zahlungsnachweis anzugeben: 1141001327

    Bei einem schriftlichen Antrag muss ein Verrechnungsscheck oder eine Vorabüberweisung beigefügt werden.

    Bankverbindung der Stadt Wolfsburg:

    Sparkasse Gifhorn Wolfsburg


    Konto 025 609 892
    IBAN DE56269513110025609892
    BIC NOLADE21GFW

    Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg


    BLZ 269 910 66
    Konto 844 845 000
    IBAN DE55269910660844845000
    BIC GENODEF1WOB





  • Benötigte Unterlagen

    Schriftlicher Antrag:


    • Absender (mit vollständiger Anschrift) für Antwortschreiben
    • Identifizierungskriterien der gesuchten Person
    • bei Vorabüberweisung: Kontoauszug (es muss ersichtlich sein, das Geld abgebucht worden ist)

    Bei der erweiterten Melderegisterauskunft:

    • Nachweis des berechtigten Interesses, zum Beispiel Zahlungsbefehl, Gerichtsurteile, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid


  • Gebühren

    Art der Auskunft Gebühren
    in Euro
    Einfache Melderegisterauskunft
    9,00
    Einfache Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen  15,00
    Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke  12,00
    Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke mit besonderen Ermittlungen  18,00
    Erweiterte Melderegisterauskunft  20,00
    Negativauskünfte sind ebenfalls gebührenpflichtig   


    Archivauskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet. Vorabüberweisungen sind nicht möglich, die Gebühren sind beim Sachbearbeiter zu erfragen.

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen. 


  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung