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Rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge 07

  • Allgemeine Informationen

    Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-er Kennzeichen) kann für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, beantragt werden.

    Die roten Kennzeichen für Oldtimer können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. 

    Mit dem 07-er Kennzeichen dürfen Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art, einschließlich der An- und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen.
    Zusätzlich sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des Fahrzeuges dienen.

    Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer, denn es kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings kann man diese nicht gleichzeitig 
    benutzen.




  • Voraussetzungen


    • Die Erstzulassung des Fahrzeuges muss mindestens 30 Jahre zurückliegen

  • Benötigte Unterlagen

    durch Bevollmächtigte / Vertreter:

    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (Merkmal R)
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
    • Führungszeugnis der Belegart „0“ (Maximal 3 Monate alt)
    • einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag) und ein Nachweis über die technischen Daten muss erbracht werden
    • gegebenenfalls das/die Kennzeichenschild/er
    • Gutachten nach §23 StVZO (Maximal 18 Monate alt)
    • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Bei Zulassung auf ein Gewerbe muss zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter al 3 Monate) und die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

    Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:


    • ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten 
    für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    • Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll



  • Gebühren

    110,00 EUR

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einer Höhe von erhoben.

  • Rechtsgrundlagen
  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    Bei weiteren Nachfragen lassen Sie bitte eine Rückrufbitte über das Service-Center der Stadt Wolfsburg einstellen.

    E-Mail schreiben

    Sie können diese Dienstleistung nicht in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.