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Allgemeine Informationen
Bei der Visumsbeantragung ist es in vielen Fällen erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten aufzukommen.
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Voraussetzungen
Zur Online-Beantragung der Verpflichtungserklärung
Eine persönliche Vorsprache zu Abholung ist anschließend erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich! Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
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Benötigte Unterlagen
Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken:
Aktuelle Einkommensnachweise über das monatliche Familien-Nettoeinkommen (Nachweise beider Eheleute). Das können sein:
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen oder
- Bescheinigung des Steuerberaters oder
- Bei Selbstständigen die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder
- aktueller Rentenbescheid
Verpflichtungserklärung für die Erteilung eines nationalen Visums (zum Zwecke des Studium oder Ähnliches)
Aktuelle Einkommensnachweise über das monatliche Familien-Nettoeinkommen (Nachweise beider Eheleute). Das können sein:
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen oder
- Bescheinigung des Steuerberaters oder
- Bei Selbstständigen die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder
- aktueller Rentenbescheid
Zusätzlich werden benötigt:
- Mietvertrag oder Eingentumsnachweis
- Nebenkostenabrechnung
- Darlehensverträge
- Nachweise zu Unterhaltsverpflichtungen
Bitte alle Dokumente als PDF-Datei hochladen. Hochauflösende Fotos können leider nicht verarbeitet werden.
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Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 29,00 Euro, diese ist auch im Falle einer Ablehnung zu entrichten.
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Besondere Öffnungszeiten
Nur nach Terminreservierung.
Ein Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist bei online gestellten Anträgen nicht erforderlich. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung zur Absprache eines Termines zur Abholung der Urkunde.
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Zuständige Stelle
Ausländerstelle
Rathaus A, Zimmer 018Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2101E-Mail: verpflichtungserklaerungen@stadt.wolfsburg.de
VerpflichtungserklärungenFrau Hittel
Zimmer A018
Telefon: 05361 28-1182Frau Trumann
Zimmer A018
Telefon: 05361 28-2536