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Verpflichtungserklärung

  • Allgemeine Informationen

    Bei der Visumsbeantragung ist es in vielen Fällen erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten aufzukommen.

  • Voraussetzungen

    Zur Online-Beantragung der Verpflichtungserklärung

    Eine persönliche Vorsprache zu Abholung ist anschließend erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich! Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.

  • Benötigte Unterlagen

    Regelanforderungen:

    Aktuelle Einkommensnachweise über das monatliche Familien-Nettoeinkommen. Das können sein:

    • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
    • Bescheinigung des Steuerberaters 
    • Bei Selbstständigen die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
    • aktueller Rentenbescheid

  • Gebühren

    Die Gebühr beträgt 29,00 Euro und ist bei Abgabe des Antrages zu entrichten.

  • Besondere Öffnungszeiten

    Nur nach Terminreservierung.

    Ein Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist bei online gestellten Anträgen nicht erforderlich. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung zur Absprache eines Termines zur Abholung der Urkunde.

    Eine Terminreservierung ist daher nur noch erforderlich für Personen, die nicht in der Lage sind einen Online-Antrag zu stellen.

  • Zuständige Stelle

    Ausländerstelle


    Rathaus A, Zimmer 018

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2101

    E-Mail an die Ausländerstelle

    Verpflichtungserklärungen

    Frau Hittel
    Zimmer A018
    Telefon: 05361 28-1182

    Frau Trumann
    Zimmer A018
    Telefon: 05361 28-2536

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung