Bei der Visumsbeantragung ist es in vielen Fällen erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten aufzukommen.
Die Antragsstellung wird möglichst per E-Mail erbeten. Hier müssen alle notwendigen Dokumente und Nachweise (siehe Benötigte Unterlagen) beigefügt werden.
Eine persönliche Vorsprache zu Abholung ist anschließend erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich!
Antragsformular "Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG"
Regelanforderungen:
Aktuelle Einkommensnachweise über das monatliche Familien-Nettoeinkommen. Das können sein:
- drei Gehaltsabrechnungen
- Bescheinigung des Steuerberaters
- Bei Selbstständigen die letzten drei Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
- Rentenbescheid beziehungsweise
- Bankbürgschaft oder
- Sparbuch mit Sperrvermerk für die Ausländerbehörde
Die Gebühr beträgt 29,00 Euro und ist bei Abgabe des Antrages zu entrichten.
Bis auf Weiteres nur nach Terminreservierung.
Ausländerstelle
Rathaus A, Zimmer 026
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2101
E-Mail an die Ausländerstelle
Verpflichtungserklärungen
Frau Hittel
Zimmer A026
Telefon: 05361 28-1182
Frau Schmidt
Zimmer A026
Telefon: 05361 28-2536