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Verpflichtungserklärung

  • Allgemeine Informationen

    Bei der Visumsbeantragung ist es in vielen Fällen erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten aufzukommen.

  • Voraussetzungen

    Die Antragsstellung wird möglichst per E-Mail erbeten. Hier müssen alle notwendigen Dokumente und Nachweise (siehe Benötigte Unterlagen) beigefügt werden.

    Eine persönliche Vorsprache zu Abholung ist anschließend erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich!

    Antragsformular "Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG"

  • Benötigte Unterlagen

    Regelanforderungen:

    Aktuelle Einkommensnachweise über das monatliche Familien-Nettoeinkommen. Das können sein:

    • drei Gehaltsabrechnungen
    • Bescheinigung des Steuerberaters 
    • Bei Selbstständigen die letzten drei Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
    • Rentenbescheid beziehungsweise
    • Bankbürgschaft oder 
    • Sparbuch mit Sperrvermerk für die Ausländerbehörde

  • Gebühren

    Die Gebühr beträgt 29,00 Euro und ist bei Abgabe des Antrages zu entrichten.

  • Besondere Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres nur nach Terminreservierung.

  • Zuständige Stelle

    Ausländerstelle


    Rathaus A, Zimmer 026

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2101

    E-Mail an die Ausländerstelle

    Verpflichtungserklärungen

    Frau Hittel
    Zimmer A026
    Telefon: 05361 28-1182

    Frau Schmidt
    Zimmer A026
    Telefon: 05361 28-2536