Spielgeräte werden mit Bauzaun gesichert, wenn der zuständige Spielplatzwart vor Ort Schäden am Spielgerät feststellt, durch die die Verkehrssicherheit des Spielgerätes nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der Geschäftsbereich Grün prüft, ob eine Reparatur des Spielgerätes, je nach Alter, Standort und Ausmaß der Schäden wirtschaftlich ist oder ob ein Ersatz notwendig ist.
Ist die Beschaffung und Aufstellung eines neuen Spielgerätes notwendig, erfolgt, in Abstimmung zwischen dem Geschäftsbereich Grün und Geschäftsbereich Jugend über Größe und Umfang des Spielgerätes oder gar einer Sanierung der Anlage, die Aufnahme in die Liste der spielwertverbessernden Maßnahmen, wird nach Dringlichkeit priorisiert, der Spielraumkommission zur Entscheidung vorgelegt und anschließend durch den Geschäftsbereich Grün umgesetzt.