Keine Stallpflicht mehr
Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben
Wir haben die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) in Wolfsburg aufgehoben. Damit ist auch die Pflicht zur Aufstallung von im Stadtgebiet gehaltenem Geflügel nicht mehr gegeben. Für Geflügelhalter*innen ist es somit auch wieder möglich, die Tiere im Freien zu halten.

Im Oktober 2025 hatten wir in Reaktion auf die die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts die Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung angeordnet. Derzeit wurde die Gefahr, die Geflügelpest über Kontakt zu Wildvögeln einzuschleppen, als hoch bewertet. Das Wolfsburger Stadtgebiet ist durch seine zahlreichen Flüsse und Feuchtgebieten bei Wildvögeln als Durchzugsgebiet beliebt.
Das Amtsblatt 02/2026 ist zum Nachlesen auf wolfsburg.de/amtsblatt zu finden.