Unter dem Begriff "Bauleitpläne" sind der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne zusammengefasst. Die Bauleitplanung als abgestufter Planungsprozess besteht aus zwei Schritten. Mit Entwicklung des vorbereitenden Bauleitplanes, der als "Flächennutzungsplan" bezeichnet wird, wird die Grundlage für die Erarbeitung von verbindlichen Bauleitplänen gelegt - den sogenannten "Bebauungsplänen". Während der Flächennutzungsplan eher grundsätzliche Festsetzungen zu unterschiedlichen Nutzungsbereichen und Entwicklungszielen für das gesamte Stadtgebiet enthält, regeln die einzelnen Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung einzelner Grundstücke in genau begründeten Teilbereichen des Gemeindegebietes. Das Aufstellen von Bebauungsplänen ist als kommunale Gesetzgebung eines der wichtigsten Elemente für die langfristige Steuerung der Gemeindeentwicklung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über alle rechtskräftigen Bebauungspläne, Bebauungspläne die sich in der Entwicklung befinden, Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Ansprechpartner, sowie den Flächennutzungsplan.
Aktuelle Auslegungen stehen Ihnen hier zur Verfügung: