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Fundbüro

  • Allgemeine Informationen

    Fundrechte:

    Fundrechte können bei Abgabe des gefundenen Gegenstandes geltend machen. Das Eigentum an der Fundsache kann erworben werden, sofern sich die*der Eigentümer*in nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist (6 Monate) meldet. Fundsachen, die weder an die*den Finder*in noch an die*den Eigentümer*in herausgegeben werden, sind zur Versteigerung freigegeben.

    Gefundene KFZ-Kennzeichen sind bei der Polizei oder der Zulassung abzugeben.

  • Voraussetzungen

    • Schlüssel, Brillen, Regenschirme, getragene Kleidung (Mützen, Handschuhe, Schals) werden nicht erfasst
    • bei gefundenen Dokumenten werden die Eigentümer*innen automatisch schriftlich benachrichtigt. Daher empfiehlt es sich, ein bis zwei Wochen mit einer Beantragung von Ersatzpapieren zu warten.

  • Gebühren

    Bei der Abholung der Fundsache (durch Eigentümer*in/Finder*in) entstehen Verwaltungsgebühren. Diese sind abhängig von Restwert der Fundsache.

  • Fristen

    Abgabe einer Fundsache: unverzüglich

    Institutionen (Phaeno, Badeland, Autostadt, Real, Busgesellschaften etc.) geben die gesammelten Fundsachen in der Regel alle vier Wochen im Fundbüro ab.

    Aufbewahrungsfrist: 6 Monate

  • Kontakt

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 011

    Tel.: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Fundbüro