Vom Versorgungsamt anerkannte Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene erhalten finanzielle und materielle Hilfen, soweit sie den Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können.
Eine fachliche Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Vom Versorgungsamt anerkannte Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene erhalten finanzielle und materielle Hilfen, soweit sie den Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können.
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