- 
    
        
            
                Allgemeines
            
            
        
    Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II mitteilen. 
 
 Ebenfalls ist eine Berechtigung erforderlich, wenn sich die Firmenbezeichnung geändert hat. Bedenken Sie bitte, dass erst die Namensänderung beim Ordnungsamt-Gewerbestelle angezeigt werden muss.
 
 Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
 
 Achtung:
 Ändert sich bei Unternehmensbezeichnungen auch die Rechtsform, so ist eine Umschreibung mit Halterwechsel durchzuführen hierfür buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung
 - Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Wolfsburger Kennzeichen auf einen anderen Halter
- Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel
 
- 
    
        
            
                Benötigte Unterlagen
            
            
        
    - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gegebenenfalls Fahrzeugbrief
 
 
 Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt: durch Bevollmächtigte / Vertreter: - ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
 
 - Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
 
 - Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
 
 - komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
 
 - Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
 
 
- 
    
        
            
                Gebühren
            
            
        
    11,40 Euro 
 Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich, je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten, bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
 
 
 
 
 
- Rechtsgrundlagen
- 
    
        
            
                Zuständige Stelle
            
            
        
    Bürgerdienste Rathaus B, Zimmer 015 Telefon: 05361 28-1234 
 Fax: 05361 28-2090E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
 
- Formulare
