Nach Paragraf 13 Absatz 1 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) sind Änderungen über Halterdaten (zum Beispiel eine Namensänderung) unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
- die Zulassungsbescheinigung Teil II/den Fahrzeugbrief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/den Fahrzeugschein
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)
11,40 Euro
Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich, je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten, bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Diese Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich, deshalb brauchen Sie keine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.