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Sanierungsrechtliche Genehmigung

  • Allgemeine Informationen

    Eine Sanierungsgenehmigung ist grundsätzlich nur einzuholen, soweit sich die betreffende Immobilie in einem Sanierungsgebiet befindet.  

    In Wolfsburg gibt es drei festgelegte Sanierungsgebiete:

    Unter anderem unterliegen folgende Maßnahmen der Genehmigungspflicht:

    • Gebäude errichten oder abbrechen
    • Änderung der Nutzung von Gebäuden/Gebäudeteilen (z. b. Umwandlung Wohnen in Büro)
    • Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude (auch wenn keine Baugenehmigung notwendig ist)
    • Verkauf oder Teilung des Grundstücks oder Bestellung oder Verkauf des Erbbaurechts
    • Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der auf länger als einem Jahr befristet ist
    • Baulasteintragung
    • Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld oder Hypothek
    Es wird empfohlen vor einer Maßnahme oder eines Rechtsgeschäfts Kontakt mit der Stadt aufzunehmen!

  • Voraussetzungen

    Das Grundstück bzw. die Immobilie befindet sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.

  • Benötigte Unterlagen
  • Gebühren

    Richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung (je nach Antrag, ggf. Auslagen, Portokosten, o. ä .).

  • Besonderheiten

    Eine sanierungsrechtliche Genehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben ersetzt nicht die notwendige Baugenehmigung!
    Die Baugenehmigung ist gesondert zu beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Stadtplanung und Bauberatung

    Herr Franz

    Rathaus B, Zimmer 317

    Telefon: 05361 28-2942
    Fax: 05361 28-2102

    E-Mail an Herrn Franz