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Allgemeine Informationen
Eine Sanierungsgenehmigung ist grundsätzlich nur einzuholen, soweit sich die betreffende Immobilie in einem Sanierungsgebiet befindet.
In Wolfsburg gibt es zwei festgelegte Sanierungsgebiete:
- Die Höfe (seit 2016)
- Handwerkerviertel (seit 2009)
Unter anderem unterliegen folgende Maßnahmen der Genehmigungspflicht:
- Gebäude errichten oder abbrechen
- Änderung der Nutzung von Gebäuden/Gebäudeteilen (z. b. Umwandlung Wohnen in Büro)
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude (auch wenn keine Baugenehmigung notwendig ist)
- Verkauf oder Teilung des Grundstücks oder Bestellung oder Verkauf des Erbbaurechts
- Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der auf länger als einem Jahr befristet ist
- Baulasteintragung
- Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld oder Hypothek
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Voraussetzungen
Das Grundstück bzw. die Immobilie befindet sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
- Benötigte Unterlagen
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Gebühren
Richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung (je nach Antrag, ggf. Auslagen, Portokosten, o. ä.).
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Besonderheiten
Eine sanierungsrechtliche Genehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben ersetzt nicht die notwendige Baugenehmigung!
Die Baugenehmigung ist gesondert zu beantragen.
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Zuständige Stelle
Stadtplanung und Bauberatung
Frau Berdien
Rathaus B, Zimmer 317Telefon: 05361 28-2118
E-Mail: sarah.berdien@stadt.wolfsburg.de