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Schwerbehindertenparkausweis rosa

  • Allgemeine Informationen

    Es gibt drei verschiedene Parkausweise für Schwerbehinderte, welche unterschiedliche Rechte beinhalten.

    Der rosa Parkausweis:

    • berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen 
    • berechtigt zum Parken gemäß eingeschränkter Sonderrechte
    • ist nur in Wolfsburg gültig

  • Voraussetzungen

    • Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung von mindestens 70. Außerdem darf Ihre Bewegungsfähigkeit maximal 100 Meter betragen.
    • Sie ein Stomaträger sind oder an Prostatakrebs erkrankt sind und einen dafür einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 besitzen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid
    • ärztliche Bescheinigung (zum Beispiel zum Nachweis der maximalen Bewegungsfähigkeit von 100 Metern)

  • Gebühren
    kostenfrei
  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt

    Rathaus B, Zimmer 004

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt