Ausländische Führerscheine (nicht EU-Kartenführerscheine) sind für Fahrten in Deutschland nur 6 Monate gültig.
Der Wohnsitz muss in Wolfsburg liegen, außerdem muss die ausländische Fahrerlaubnis noch ihre Gültigkeit besitzen.
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung (durch amtlich anerkannte Übersetzer, ADAC oder Botschaften)
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
43,90 Euro im Regelfall (wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist erhöht sich der Betrag auf 44,70 Euro)
Ab Wohnsitzanmeldung in Deutschland hat der Bürger 6 Monate Zeit seinen Führerschein umschreiben zulassen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der ausländische Führerschein seine Gültigkeit.
Bürgerdienste Rathaus B
Zimmer 048 (Tel.: 05361 28-2424) und 049 (Tel.: 05361 28-2147)
Fax: 05361 28-2093
E-Mail an die Führerscheinstelle schreiben
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungssprechstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.