• de
search

Waffenbesitzkarte für Erben

  • Allgemeine Informationen

    Bei einem Waffenerbfall kann eine Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erben erfolgen. Diese berechtigt nicht zum Munitionsbesitz oder -erwerb.

  • Voraussetzungen

    • Volljährigkeit
    • Gesetzmäßige Erbfolge, Erbschein oder Testament
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Blockierung der Schusswaffen
    • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
    • Nachweis von einem zertifizierten Büchsenmacher über die ordnungsgemäße Blockierung der Waffen
    • Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
    • Personalausweis

  • Gebühren

    25,60 Euro (unabhängig davon, wie viele Waffen zu diesem Zeitpunkt mit eingetragen werden)

  • Besonderheiten

    Seit dem 01.04.2008 müssen Waffen im Falle eines Erbes zusätzlich zur Aufbewahrung in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis vor der Benutzung durch Waffenunsachkundige Personen gesichert werden (Blockierpflicht).

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613


    E-Mail schreiben

  • Formulare