Bei einem Waffenerbfall kann eine Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erben erfolgen. Diese berechtigt nicht zum Munitionsbesitz oder -erwerb.
- Volljährigkeit
- Gesetzmäßige Erbfolge, Erbschein oder Testament
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Blockierung der Schusswaffen
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Nachweis von einem zertifizierten Büchsenmacher über die ordnungsgemäße Blockierung der Waffen
- Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
- Personalausweis
25,60 Euro (unabhängig davon, wie viele Waffen zu diesem Zeitpunkt mit eingetragen werden)
Seit dem 01.04.2008 müssen Waffen im Falle eines Erbes zusätzlich zur Aufbewahrung in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis vor der Benutzung durch Waffenunsachkundige Personen gesichert werden (Blockierpflicht).