- Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur bei der neuen Wohnsitzgemeinde an. Eine Abmeldung erfolgt von dort automatisch an die vorherige Meldebehörde.
Eine schriftliche Abmeldebestätigung kann erst am Tag des Auszuges ausgestellt werden
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldestelle des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
Eine Abmeldung kann auch per E-Mail erfolgen. Hierzu senden Sie das unterschriebene und eingescannte Abmeldeformular inklusive Ihres eingescannten Lichtbildausweises per E-Mail an abmeldung.nebenwohnsitz@stadt.wolfsburg.de.
- den Personalausweis/Reisepass
Bei Abmeldung einer Familie werden die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst abmelden.
Bei Abmeldung per E-Mail:
- eingescanntes und unterschriebenes Abmeldeformular
- eingescannter Personalausweis/Reisepass
kostenfrei
Die Meldefrist nach Beziehen einer neuen Wohnung beträgt zwei Wochen.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
Für die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes senden Sie die erforderlichen Unterlagen an abmeldung.nebenwohnsitz@stadt.wolfsburg.de.
Hinweis: Die nachfolgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster. PDF-Dokumente sind gekennzeichnet.
- Abmeldeschein für eine Wohnung in Wolfsburg
- Hinweise zum Abmeldeschein (PDF)
- Wohnungsgeberbestätigung