Eine Anmeldung erfolgt, wenn eine Person aus einer anderen Gemeinde nach Wolfsburg zuzieht. Dies gilt auch, wenn die Person aus dem Ausland zuzieht oder vorübergehend im Ausland gelebt hat. Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich.
Bei Anmeldungen von gemeinsam zuziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Wenn minderjährige Kinder und Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich das Einverständnis des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen (Beispiel: Einzug bei Tante, Großeltern oder dergleichen). Gegebenenfalls ist die Zustimmung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes kann nur persönlich erfolgen. Die Anmeldung nur eines Nebenwohnsitzes ist auch per E-Mail möglich.
Das Anmeldeformular muss vom neuen Einwohner persönlich ausgefüllt sein.
- den Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei Anmeldung einer Familie werden sämtliche Ausweisdokumente benötigt. Hat ein minderjähriges Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die aktuelle Geburtsurkunde mit. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst anmelden.
Bei Anmeldung mit alleiniger Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit Originalausweis erforderlich. Die alleinige Wohnung entspricht einer Anmeldung mit einer Wohnung, ohne gleichzeitig eine weitere Wohnung anzumelden oder beizubehalten. Dementsprechend ist bei einem Wechsel des Wohnungsstatus von Nebenwohnung auf Hauptwohnung ebenfalls die persönliche Vorsprache mit Originalausweis erforderlich.
Lediglich die Anmeldung mit Nebenwohnsitz kann schriftlich erfolgen unter Vorlage des Anmeldescheines und einer gut leserlichen Kopie des Ausweises oder Passes.
kostenfrei
Sofern vorhanden, legen Sie bitte Ihren Reisepass mit vor, damit der Wohnort aktualisiert werden kann.
Sollten Sie Halter eines Fahrzeuges sein kann die Ummeldung des Fahrzeuges gleich mit erledigt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung nur in Rathaus B, Zimmer 015 und der Verwaltungsstellen in Fallersleben und Vorsfelde möglich ist.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
- Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung und zur Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung (PDF)
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