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Bewohnerparkausweis

  • Allgemeine Informationen

    Sie haben Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie eine Wohnung beziehen, die innerhalb einer bestimmten Parkzone liegt. Er ermöglicht das kostenfreie Parken in den ausgewiesenen Parkzonen. Derzeit gibt es im Innenstadt-Gebiet die Zonen A-H sowie jeweils eine Parkzone in Fallersleben und Vorsfelde. 

    Die Bewohnerparkausweise für die Gebiete Fallersleben und Vorsfelde werden nur in den dortigen Verwaltungsstellen ausgestellt. 

     

  • Voraussetzungen

    Sie sind in einer Wolfsburger Bewohnerparkausweiszone entweder mit Hauptwohnung oder alleinigem Wohnsitz (auch Nebenwohnung) gemeldet.

  • Benötigte Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden benötigt für die Ausstellung/Änderung eines Bewohnerparkausweises: 

    • den Personalausweis/Reisepass 
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein 
    • den alten Bewohnerparkausweis (bei Verlängerungen und Änderungen) 
    • eine schriftliche Vollmacht, wenn nicht persönlich erschienen werden kann 
      • den Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person 

  • Gebühren

    Ausstellung/Verlängerung für 3 Monate: 7,50 Euro 

    Ausstellung/Verlängerung für 6 Monate: 15,00 Euro

    Ausstellung/Verlängerung für 9 Monate: 22,50 Euro

    Ausstellung/Verlängerung für 12 Monate: 30,00 Euro

    Ausstellung/Verlängerung für 24 Monate: 60,00 Euro 

    Kennzeichenwechsel: 

    Sollte das eingetragene Kfz-Kennzeichen im Bewohnerparkausweis nicht mehr stimmen (durch Kauf eines neuen Fahrzeuges) muss ein neuer Parkausweis ausgestellt werden.

    Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro

    Verlust:
    Bei Verlust eines Bewohnerparkausweises beträgt die Verwaltungsgebühr für die Ersatzausstellung 10,00 Euro 

  • Fristen
  • Kontakt

    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistungen zum Bewohnerparkausweis sind am Schnellschalter in Zimmer B 015 möglich.

    Bewohnerparkausweise für Zonen in Fallersleben und Vorsfelde müssen in der jeweiligen Verwaltungsstelle beantragt werden.