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                Allgemeine Informationen
            
            
        
    Seit dem 01.11.2007 werden zusätzlich zu dem digitalen Passfoto auf dem Chip im elektronischen Reisepass (ePass) auch zwei Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger) gespeichert. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben. Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen kann ein ePass gegebenenfalls auch ohne Fingerabdruck ausgestellt werden. Die Fingerabdrücke sind nur auf dem Chip im ePass gespeichert. Bei der Bundesdruckerei und bei der Gemeinde werden sie sofort nach Fertigstellung bzw. Aushändigung des ePasses gelöscht! 
 Einen Reisepass benötigen Sie nur für Reisen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG).
 Es ist vorab kein Formular auszufüllen. Der Antrag wird in der Meldebehörde aufgenommen und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin übermittelt. Die Ausgabe der fertigen Reisepässe erfolgt im Rathaus B, Zimmer B015 am Auskunfts- und Abholschalter. Bitte bringen Sie dazu Ihren „alten“ Reisepass mit. 
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                Benötigte Unterlagen
            
            
        
    Sie benötigen folgende Unterlagen: 
 - den Personalausweis
- falls vorhanden, den alten Reisepass
- die letzte standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn noch keine Ausweisdokumente für Sie ausgestellt wurden
- Ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich
- Ein digitales Lichtbild. Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Personalausweise und Reisepässe nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können vor Ort am Ausweisterminal oder bei teilnehmenden Dienstleistern erstellt werden.
 Informationen zu Passfotos:Sie können das Ausweisterminal zur Erstellung des biometrischen Fotos nutzen und Ihre Unterschrift einscannen. Das spart Zeit und Kosten. Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. Bitte beachten: Bei minderjährigen Antragstellern muss neben dem Minderjährigen auch ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein. Vom nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteil wird eine Einverständniserklärung sowie die Personalausweise/Reisepässe von beiden Eltern benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, so ist dies durch den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt nachzuweisen. 
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                Gebühren
            
            
        
    Beantragung in Deutschland am HauptwohnsitzLeistung Zuätz- 
 liche
 Kostenin Euro Personen ab 
 24 Jahren
 Summein Euro Personen unter 
 24 Jahren
 Summein Euro Reisepass (internationaler Standard) keine 70,00 37,50 Reisepass im Express-Bestellverfahren 32,00 102,00 69,50 Reisepass mit 48 Seiten 22,00 92,00 59,50 Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren 54,00 124,00 91,50 Vorläufiger Reisepass keine 26,00 26,00 
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                Fristen
            
            
        
    ReisepassGültigkeit: bis zum 24. Lebensjahr: sechs Jahre 
 ab dem 24. Lebensjahr: zehn JahreLieferzeit: zirka vier Wochen Achtung: Es bestehen derzeit und vermutlich das ganze Jahr hindurch Lieferschwierigkeiten beim Reisepass. Aktuell dauert die Auslieferung 8-10 Wochen! Bei Fertigstellung wird eine Benachrichtigung verschickt, dass der Reisepass zur Abholung bereitliegt. Dies gilt nicht für Expressreisepässe. 
 
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                Besonderheiten
            
            
        
    Express-Pass
 Wenn die Beantragung des ePasses nicht rechtzeitig erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bundesdruckerei bietet hierzu ein Expressverfahren an, in dem die Lieferung des ePasses innerhalb von drei bis vier Werktagen erfolgen soll. Vorläufiger Reisepass
 Wenn auch die Beantragung des Expressreisepasses nicht rechtzeitig genug für Ihre Reise erfolgen kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Bei Vorlage von geeigneten Nachweisen (zum Beispiel Flugtickets/ Reiseunterlagen) wird ein vorläufiger Reisepass ausgestellt, der für maximal ein Jahr gültig ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
 
 Hinweis: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
 
 48-seitiger Reisepass
 Dieser ist vor allem für Vielreisende interessant, da statt der normalen 32 Seiten 48 Seiten für Eintragungen vorhanden sind.
 
 
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                Zuständige Stelle
            
            
        
    BürgerdiensteRathaus B, Zimmer 015 
 
 Tel.: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090 E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de Termine werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Bitte nutzen Sie die Onlineterminreservierung. Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen. 
 
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                Weitere Informationen, Formulare und Links
            
            
        
    Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit:
 Die Koffer sind schon gepackt, und Sie stellen fest, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.
