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                Allgemeine Informationen
            
            
        
    Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-er Kennzeichen) kann für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, beantragt werden. 
 
 Die roten Kennzeichen für Oldtimer können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
 
 Mit dem 07-er Kennzeichen dürfen Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art, einschließlich der An- und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen.
 Zusätzlich sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des Fahrzeuges dienen.
 
 Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer, denn es kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings kann man diese nicht gleichzeitig
 benutzen.
 
 
 
 
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                Voraussetzungen
            
            
        
    
 - Die Erstzulassung des Fahrzeuges muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
 
 
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                Benötigte Unterlagen
            
            
        
    durch Bevollmächtigte / Vertreter:- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (Merkmal R)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Führungszeugnis der Belegart „0“ (Maximal 3 Monate alt)
- einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag) und ein Nachweis über die technischen Daten muss erbracht werden
- gegebenenfalls das/die Kennzeichenschild/er
- Gutachten nach §23 StVZO (Maximal 18 Monate alt)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
 
 Bei Zulassung auf ein Gewerbe muss zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter al 3 Monate) und die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
 
 Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt: 
 - ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
 
 - Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
 für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: - komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
 
 
 
 
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                Gebühren
            
            
        
    110,00 EUREs werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einer Höhe von erhoben. 
- Rechtsgrundlagen
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                Zuständige Stelle
            
            
        
    BürgerdiensteRathaus B, Zimmer 015 
 
 Tel.: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090 Bei weiteren Nachfragen lassen Sie bitte eine Rückrufbitte über das Service-Center der Stadt Wolfsburg einstellen. 
 
 E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
 
 Sie können diese Dienstleistung nicht in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
 
