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Sportförderung

Den Sport zu fördern, gehört zu den wichtigen kommunalen Aufgaben



Allgemeine Sportförderung

Der Geschäftsbereich Sport der Stadt Wolfsburg unterstützt auf Grundlage der aktuellen städtischen Sportförderrichtlinien Sportvereine mit einer finanziellen Förderung.

Zuschüsse werden bei Vorliegen der Voraussetzungen unter anderem gewährt für:

  • die Unterhaltung von vereinseigenen Anlagen
  • den Übungsbetrieb
  • die Kinder und Jugendlichen
  • Fahrt- und Lehrgangskosten

Ob Ihr Verein gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien einen Anspruch auf Förderung hat, klären wir gerne mit Ihnen.

Investitionszuschüsse

Darüber hinaus fördert der Geschäftsbereich Sport den Bau und die Sanierung von vereinseigenen Sportstätten, sowie die Beschaffung von Sportgeräten und Sportplatzpflegegeräten. 

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