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Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) bildet ein zentrales Instrument, um die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands im Gebäudesektor zu erreichen. Ihr hoher Stellenwert ergibt sich insbesondere aus dem erheblichen Anteil, den Raumwärme und Warmwasser an den lokalen CO2-Emissionen haben. Eine systematische Planung ermöglicht zielgerichtet fossile Energieträger schrittweise zu ersetzen und eine nachhaltige, effiziente und klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort aufzubauen.

Die Stadt Wolfsburg trägt mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung maßgeblich zur Dekabonisierung des Wärmemarktes bei. Im Dezember 2024 startete die Stadt Wolfsburg das Projekt in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Stakeholdern.

Deckblatt Endbericht KWP

Nach dem Niedersächsischen Klimaschutz Gesetz (Paragraph 20, NKlimaG) sind Kommunen ab einer Größe von 10.000 Einwohner verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Die Konzepterstellung hat für Städte mit min. 100.000 Einwohner bis Ende Juni 2026 zu erfolgen.

Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung KWP (Stand Juni 2026)

Schaubild mit den Bausteinen der Kommunalen Wärmeplanung (Erläuterungen dazu siehe unten)
  • Erläuterung des Schaubildes

    Das Schaubild beschreibt die vier Bausteine der Kommunalen Wärmeplanung.

    Es zeigt von links nach rechts:

    1. Bestandsanalyse

    • Wärmeverbrauch oder Wärmebedarf der Gebäude
    • Wärmebezogene Treibhausgasemissionen (THG)
    • Beschreibung Gebäudebestand (Gebäudetypen & Baualtersklassen)
    • Aktuelle Wärmeversorgungsstruktur

    Hier finden Sie die Ergebnisse der Bestandsanalyse

    2. Potentialanalyse

    • Senkung des Wärmebedarfes
    • Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aus Erneuerbarer Energien
    • Geothermie
    • Abwärme und Kraft-Wärmekopplung

    3. Szenarien Wärmeversorgung

    • Berechnung der erforderlichen Entwicklungen
    • Wärmebedarf und Wärmeversorgungsstruktur
    • 2030 als Zwischenziel
    • 2040 eine Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung

    4. Handlungsstrategie und Maßnahmen

    • Senkung des Wärmebedarfes
    • Treibhausgasneutrale Deckung des Wärmebedarfes der Gebäude
    • Mindestens 5 Maßnahmen
    • Umsetzungsbeginn innerhalb von 5 Jahren

    Diese vier Bausteine bilden die Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Aus dem vierten Baustein "Handlungsstrategien und Maßnahmen" ergibt sich die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung, die wieder am ersten Baustein ansetzt.

     

     

Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus vier wesentlichen Bestandteilen:

1. Bestandsanalyse

  • Wärmeverbrauch oder Wärmebedarf der Gebäude
  • Wärmebezogene Treibhausgasemissionen (THG)
  • Beschreibung Gebäudebestand (Gebäudetypen und Baualtersklassen)
  • Aktuelle Wärmeversorgungsstruktur
  • Erarbeitung eines Gebäudekatasters für Wolfsburg - nähere Informationen finden sie hier

Hier finden Sie die Ergebnisse der Bestandsanalyse (Seite 2)

2. Potentialanalyse

  • Senkung des Wärmebedarfs
  • Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aus Erneuerbarer Energie
  • Geothermie
  • Abwärme und Kraft-Wärmekopplung

Hier finden Sie die Ergebnisse der Potentialanalyse (Seite 3)

3. Szenarien Wärmeversorgung

  • Berechnung der erforderlichen Entwicklung
  • Wärmebedarf und Wärmeversorgungsstruktur
  • 2030 als Zwischenziel
  • 2040 eine Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung

Hier finden Sie die Ergebnisse der Zielszenarien zur Wärmeversorgung (Seite 3 - 4)

4. Handlungsstrategie und Maßnahmen

  • Senkung des Wärmebedarfs
  • Treibhausgasneutrale Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude
  • Mindestens 5 Maßnahmen
  • Umsetzungsbeginn innerhalb von 5 Jahren

Diese vier Bausteine bilden die Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Aus dem vierten Baustein "Handlungsstrategien und Maßnahmen" ergibt sich die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung, die wieder am ersten Baustein ansetzt. 

Hier finden Sie die Maßnahmen zur Wärmewende (ab Seite 11)

Ratsbeschluss zum Endbericht

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 17.06.2026 das Konzept zur kommunalen Wärmeplanung in Form eines Endberichtes mit allen Analysen, Kartendarstellungen und Maßnahmen beschlossen. Den Endbericht finden Sie hier.

Interaktive Wärmekarte

Hier bekommen Sie Informationen über die Wärmeversorgung in der Stadt Wolfsburg

Wärmekarte Wolfsburg

Wie geht es weiter?

Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet sechs Umsetzungsmaßnahmen für die Wärmewende in Wolfsburg. Weitere Informationen zu den Maßnahmen und ihrer Umsetzung finden Sie hier (ab Seite 11).

Förderung von Energieberatungen (Initialberatung)

Rund um die Themen Heizung, Nutzung erneuerbarer Energien oder der Gebäudehülle können Sie sich beraten lassen. Die Energieberatung (Initialberatung) wird durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Kooperation mit der Wolfsburger Energieagentur durchgeführt und durch die Stadt Wolfsburg gefördert. Informationen zur Energieberatung und zur Anmeldung finden Sie hier.

FAQ | Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

  • Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung spielt eine Schlüsselrolle dabei, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Denn die Wärmeversorgung, sprich Heizen und Warmwasser, macht mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes in Deutschland.

    Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist, die nachhaltigste und kosteneffizienteste Wärmeversorgung auf lokaler Ebene zu ermitteln und zu gestalten. Indem sie eine strategische Ausrichtung und Planung der Wärmeversorgung ermöglicht, unterstützt sie Kommunen dabei, langfristige Energie- und Klimaziele zu erreichen und die Energiewende vor Ort umzusetzen – mithilfe von Abwärme, erneuerbaren Energien und auch Wasserstoff. Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument. Sie ist als übergeordnete städtische Strategie zu verstehen, die keine direkten Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslöst. 

  • Warum erstellt die Stadt Wolfsburg eine Kommunale Wärmeplanung?

    Mit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) am 05.07.2022 ist das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für Wolfsburg ab dem 01.01.2024 Pflicht. Auch auf Bundesebene wurde mit dem Wärmeplanungsgesetzt (WPG) ein entsprechender rechtlicher Rahmen geschaffen. Für niedersächsische Kommunen ist jedoch nur das NKlimaG anzuwenden. In Wolfsburg wurde die kommunale Wärmeplanung zudem bereits 2022 vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Maßnahme beschlossen.

  • Was beeinhaltet die Kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus: 

    • einer Analyse des energetischen Infrastruktur- und Gebäudebestands
    • einer Erhebung des Verbrauchs in Wohngebäuden und Industrieprozessen mit Abwärmeerzeugung
    • einer Untersuchung der Potenziale lokaler erneuerbarer Energien
    • der Aufstellung eines Zielszenarios („Wärmeplan“) zur Beschreibung einer treibhausgasneutralen Versorgungsstruktur
    • einer „Wärmewendestrategie“ als Schnittstelle zwischen der Wärmeplanerstellung und der tatsächlichen Umsetzung. 

    Auf diese Weise bringt die kommunale Wärmeplanung den Bedarf an Wärme mit der Verfügbarkeit an erneuerbaren Energien in Verbindung.

    Die nötigen (datenschutz-)rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Daten sind durch Paragraf 21 NKlimaG geschaffen worden.

  • Welchen Zweck hat die Kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung, in welchen Teilen des Stadtgebiets vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte und stellt damit eine wesentliche Grundlage für die Versorgungs- und Stadtplanung dar. Dieses wirkt sich insbesondere auch auf die Rahmenbedingungen von Energiekonzepten für Neubaugebiete und Stadterneuerungsmaßnahmen im Bestand aus. 

  • Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten für die Kommunale Wärmeplanung verarbeitet?

    Die Stadt Wolfsburg erstellt aktuell den verpflichtenden Wärmeplan. Datenverantwortliche Stelle für die im Rahmen der Bestandsanalyse der Kommunalen Wärmeplanung gem. Paragraf 21 NKlimaG zu erhebenden Daten ist die Abteilung Statistik und Stadtforschung (Statistikstelle) im Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung. Sie ist gem. der Satzung über die Statistikstelle der Stadt Wolfsburg und ihre Abschottung in Verbindung mit Paragraf 9 Niedersächsisches Statistikgesetz technisch, organisatorisch und personell von anderen Organisationseinheiten der Verwaltung getrennt. Die Statistikstelle verarbeitet regelmäßig personenbezogene Daten in großem Umfang für statistische Zwecke und verfügt über entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen.

    Die Stadt Wolfsburg erhebt nach Paragraf 21 personenbezogene Daten unter anderem zu dem Energieverbrauch von Gebäuden bei der LSW sowie Angaben zu Anlagen zur Wärmeerzeugung von den zuständigen Bezirksschornsteinfegern. Die entsprechenden Informationspflichten sind hier zu finden:

    Darüber hinaus werden weitere im Sinne des Datenschutzrechts nicht personenbezogene Daten verarbeitet. So ermächtigt Paragraf 21 NKlimaG die Stadt Wolfsburg zum Beispiel dazu Informationen zu Leitungsnetzen sowie detaillierte Informationen von Unternehmen, die im Rahmen einer Befragung erhoben werden, zu verarbeiten.

  • Was passiert mit den im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erhobenen Daten?

    Die erhobenen Daten fließen einerseits in die Berechnungen der Bestandsanalyse zur kommunalen Wärmeplanung ein. Andererseits werden die Daten vertraulich mit Zweckbindung an ein Fachbüro weitergegeben, das die Potenzialanalyse durchführt, den Wärmeplan erstellt und Umsetzungsmaßnahmen vorschlägt. Es werden keine Unternehmensgeheimnisse oder Einzelangaben veröffentlicht. Die veröffentlichten Daten lassen somit keine Rückschlüsse auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen (Produktionskapazität, Auslastung, Produktionsschwankungen und weiteres) oder auf zum Beispiel den Energieverbrauch von Privathaushalten zu. 

  • Welche Folgen hat die Kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?

    Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Stadtgebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem bis 31.12.2026 zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Stadtbereichen Fernwärme verfügbar oder deren Ausbau vorgesehen ist, ob Voraussetzungen für die Errichtung von Nahwärmenetzen bestehen oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.

  • Welche Schritte sind bei der Erarbeitung nötig?

    Als ersten Schritt bedarf es zunächst vor allem einer umfangreichen Datenerhebung. Hierzu arbeitet die Verwaltung intensiv mit dem lokalen Energieversorger LSW Energie zusammen, um Energieverbrauchsdaten von Fernwärme, Gas und Strom für die kommunale Wärmeplanung nutzen zu können. Zudem steht die Verwaltung mit den lokalen Bezirksschornsteinfegern in Kontakt, die Daten zu den entsprechenden Anlagen (zum Beispiel Ölheizungen), deren Alter und Brennstoffart sowie ihre Nennwärmeleistung liefert. Zudem wird eine Befragung bei Gewerbeunternehmen durchgeführt, um bspw. Abwärmepotenziale aufzudecken. Die nötigen (datenschutz-)rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Daten sind durch Paragraf 21 NKlimaG geschaffen worden.

    Zudem sollen im Rahmen der Wärmeplanung bekannte oder frei verfügbare Daten zu Potenzialen erneuerbarer Energien in Wolfsburg zusammengetragen und über Geoinformationsanwendungen nutz- und sichtbar gemacht werden. Dabei geht es vor allem um Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie auf Frei- und Dachflächen, Windenergie, Umweltwärme und städtisches Abwasser sowie Energie aus den Fließgewässern.

    Nach Fertigstellung der Grundlagenarbeit und unter Berücksichtigung weiterer, beispielsweise ökonomischer oder sozialer Aspekte, kann im Rahmen der dann folgenden Arbeitsschritte, ein Zielszenario („Wärmeplan“) aufgestellt und Eignungsgebiete etwa für Wärmenetze lokalisiert werden.

  • Wer wird am Projekt Kommunale Wärmeplanung beteiligt?

    Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung aus der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz, dem Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung sowie dem Geschäftsbereich Hochbau. Die Stadtverwaltung wird zudem durch ein beauftragtes Fachbüro unterstützt werden.

    Im weiteren Lauf des Prozesses werden die lokalen Energieversorger und –erzeuger, Unternehmen und die Bevölkerung beteiligt.  

  • Wann wird die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?

    Ziel der Verwaltung ist es, die kommunale Wärmeplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Fristen zum Abschluss zu bringen. Der konkrete Wärmeplan als letzter Schritt der Wärmeplanung ist bis spätestens Dezember 2026 zu veröffentlichen. Die Gesamterarbeitung ist umfangreich und braucht entsprechend Zeit. 

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Bezüglich Ihrer eigenen Heizungsanlage können Sie sich von der städtischen Energieberatung beraten lassen. Informationen zur Energieberatung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

    Wenn Sie Fragen zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung durch die Stadt Wolfsburg haben, können Sie sich an Herrn Herglotz (05361 28-5193) wenden.

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

  • Was ist das zentrale Ergebnis einer KWP?

    Der kommunale Wärmeplan stellt einen Fahrplan für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer Kommune dar. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümer*innen, in welchen Gebieten der Kommune sich eine dezentrale bzw. zentrale Wärmeversorgung eignet.

  • Wie läuft die KWP ab?

    Die KWP besteht im Wesentlichen aus sechs Schritten:

    1. In der Bestandsanalyse wird die aktuelle Wärmeversorgung im ganzen Gebiet der Kommune erfasst und kartiert.
    2. In der Potenzialanalyse werden Quellen für die Erzeugung von Erneuerbarer Wärme bzw. Abwärme erfasst und verortet.
    3. Auf Basis der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Szenariorahmen entwickelt sowie Zielszenarien für die Entwicklung der Wärmeerzeugung in Wolfsburg bis zum Jahr 2040 simuliert.
    4. Die Ergebnisse der Simulation werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren in der Stadt Wolfsburg (z. B. Bürger*innen, Stadtwerke & Netzgesellschaft, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen etc.) in moderierten Prozessen (sogenannte „Akteursbeteiligung“ sowie „Öffentlichkeitsbeteiligung“) vorgestellt und diskutiert.
    5. Anschließend werden Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans entwickelt.
    6. Zum Schluss wird der kommunalen Wärmeplan finalisiert und durch den Gemeinderat verabschiedet.

  • Welches Gebiet umfasst die KWP?

    Die Kommunale Wärmeplanung umfasst das ganze Stadtgebiet. Innerhalb dieses Gebietes fließen alle Gebäude mit in die Analyse ein, die eine beliebige Art von Wärmeversorgung besitzen.

  • Wie werden Bürger*innen in die Planungsschritte eingebunden und informiert?

    Unsere Bürger*innen werden grundsätzlich über alle Kanäle der Stadt Wolfsburg und auf unserer Webseite über den Stand unserer Wärmeplanung informiert. Darüber hinaus hat eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden.

  • Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen?

    Die kommunale Wärmeplanung identifiziert nur geeignete Gebiete für Nah- oder Fernwärmenetze. Die tatsächliche Eignung muss anschließend zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien festgestellt werden. Als letztes würde ein potenzieller Betreiber ein Wärmenetz planen und, je nachdem wie viele Haushalte sich anschließen, bauen. Ein geeignetes Gebiet in der KWP bedeutet also nicht gleich, dass ein Wärmenetz in der Zukunft gebaut wird. Wenden Sie sich bei einem konkreten Interesse am besten an den lokalen Wärmenetzbetreiber, wenn ihr Haus in einem Wärmenetzgebiet liegt.

  • Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der KWP?

    Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, aus dem sich zunächst keine Rechte oder Pflichten ableiten.

  • Was folgt nach dem Wärmeplan?

    Nach der Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden einzelne Gebiete eingehend durch potenzielle Netzbetreiber geprüft. Dies geschieht in sogenannten Machbarkeitsstudien und nimmt auch noch etwas Zeit in Anspruch. Darüber hinaus möchte die Stadt die für sich priorisierten Maßnahmen umsetzen.

Häufige Fragen zur Wärmeversorgung

Ansprechpartner

Ansprechpartner: Herr Herglotz

E-Mail: klimaschutz@stadt.wolfsburg.de

Logo der LSW

E-Mail: fernwaerme-fuer-morgen@lsw.de

Telefon: 05361 189 - 4343

Internet: Fernwärme für morgen


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