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Belehrung Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz

Online-Infektionsschutzbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Infektionsschutzbelehrung nach Paragraf 43 IfSG.

Die Belehrung können Sie bei uns online, flexibel und ortsunabhängig durchführen. Sie besteht aus kurzen Videos mit Verständnisfragen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine digitale Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

 

Voraussetzungen:

  • Sie beginnen innerhalb der nächsten 3 Monate eine Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt
  • Es liegen keine Tätigkeitsverbote nach Paragraf 42 IfSG vor

Ablauf und Kosten:

  • Anmeldung über ein BundID-Konto (Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort genügt)
  • Kosten: 26 Euro, zahlbar per PayPal oder Kreditkarte
  • Die Bescheinigung wird sofort digital bereitgestellt (mit QR-Code, auch ohne Unterschrift gültig)
  • Bei Kostenbefreiung wird das entsprechende Dokument zunächst geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die digitale Bescheinigung in den folgenden Tagen über Ihr BundID-Konto. Sie werden darüber per E-Mail informiert.

Zahlungsbefreiung:

Bitte wählen Sie auf der ersten Seite „1.1 Angaben der zu belehrenden Person“ ganz unten bei „Gehören Sie zu einer der folgenden Gruppen?“ die auf Sie zutreffende Gruppe aus.

Schüler*innen laden bitte die Einverständniserklärung Ihres Erziehungsberechtigten hoch. Sie finden das entsprechende Formular hier unten auf dieser Website.

Wenn Sie als ehrenamtlich Tätige*r zahlungsbefreit sind, laden Sie eine Kopie/Foto Ihres Ehrenamtsausweises oder alternativ einen Ehrenamtsnachweis hoch. Dies kann auch für Tätige im Zivil- und Katastrophenschutz gelten.

Sollten die Kosten vom Arbeitgeber/Träger übernommen werden, so wählen Sie bitte „Keiner dieser Gruppen“ und lassen Sie sich die Kosten bitte im Nachhinein von diesem erstatten (eine Quittung können Sie nach Abschluss der Belehrung ausdrucken). 

Formulare

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Gesundheit

    Dr. Regine Gattwinkel
    Goethestraße 51
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2083
    Fax: 05361 28-2002
    E-Mail: belehrung@stadt.wolfsburg.de

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