Die Betreuungsstelle der Stadt Wolfsburg erfüllt unter anderem folgende gesetzliche Aufgaben:
- Berichterstattung für das Betreuungsgericht vor Anordnung einer Betreuung
- Feststellung der Eignung von Betreuer*innen
- Informationen über Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Beglaubigungen von Vollmachten
- Beratungen von Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten
- Registrierung beruflicher Betreuer*innen nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG, § 23 ff)
Kontakt:
Geschäftsbereich Gesundheit
Betreuungsstelle
Goethestraße 48
1. OG
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1783
Fax: 05361 28-25 61
Termine nur nach Vereinbarung
Informationen zur Betreuung
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich über den Beruf als Betreuer*in informieren möchten und Beraten zur Übernahme von ehrenamtlichen Betreuungen.
Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung den Alltag nicht mehr selbständig bewältigen kann, dem kann eine Betreuerin oder ein Betreuer als gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt werden. Die Betreuerin oder der Betreuer hilft der betroffenen Person dann zum Beispiel, ihre behördlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten zu regeln. Wenn Sie erfahren, dass eine Person hilfebedürftig ist, können Sie eine rechtliche Betreuung für sie anregen. Wenden Sie sich hierzu an das Amtsgericht, das für den Wohnort der betroffenen Person zuständig ist.
Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige erwachsene Person eine Betreuung übernehmen. Wer hilfebedürftige Personen ehrenamtlich oder professionell betreuen möchte, kann sich hierfür bei der Betreuungsstelle bewerben. Für die Betreuung als Ehrenamt kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 425,00 Euro (Stand 01.01.2023) jährlich beantragt werden. Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen sind über eine Sammelhaftpflichtversicherung versichert.
Aufgrund des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BTOG) sind Betreuer*innen, seit dem 01.01.2023 verpflichtet, sich durch die örtliche Betreuungsstelle registrieren zu lassen. Die Vergütung der Berufsbetreuung richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG). Die Kosten für die Betreuung trägt in der Regel die betreute Person. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, übernimmt die Justizkasse die Kosten.
Informationsmaterial/Broschüren
- Broschüre zum Betreuungsrecht (leichte Sprache)
- Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
- Broschüre Patientenverfügung
- Patientenverfügung
- Broschüre zur Vorsorgevollmacht
- Broschüre zur Vorsorgevollmacht in leichter Sprache
- Vorsorgevollmacht
- Ärztliches Zeugnis/Gutachten
- Flyer Betreuungsstelle
- Informationen zum Datenschutz für ehrenamtliche Betreuer und Betreute
- Informationen zum Datenschutz für Berufsbetreuer