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Wohnen, Umwelt & Verkehr

Bebauungspläne

Das Baugesetzbuch beschreibt die Aufgabe der Bauleitplanung als Instrument, dass die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet vorbereitet und leitet.

Auf Bundesebene beschreibt das Baugesetzbuch die Aufgaben der Bauleitplanung. Sie dient der Kommune als Instrument, mit dem diese die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet vorbereiten und steuern ("leiten") kann

Screenshot des neuen Stadtplans

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über alle rechtskräftigen Bebauungspläne, Bebauungspläne die sich in der Entwicklung befinden, Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Ansprechpartner, sowie den Flächennutzungsplan.

Auf Bundesebene beschreibt das Baugesetzbuch die Aufgaben der Bauleitplanung. Sie dient der Kommune als Instrument, mit dem diese die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet vorbereiten und steuern ("leiten") kann. 

Unter dem Begriff "Bauleitpläne" sind der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne zusammengefasst. Die Bauleitplanung als abgestufter Planungsprozess besteht aus zwei Schritten. Mit Entwicklung des vorbereitenden Bauleitplanes, der als "Flächennutzungsplan" bezeichnet wird, wird die Grundlage für die Erarbeitung von verbindlichen Bauleitplänen gelegt - den sogenannten "Bebauungsplänen". Während der Flächennutzungsplan eher grundsätzliche Festsetzungen zu unterschiedlichen Nutzungsbereichen und Entwicklungszielen für das gesamte Stadtgebiet enthält, regeln die einzelnen Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung einzelner Grundstücke in genau begründeten Teilbereichen des Gemeindegebietes. Das Aufstellen von Bebauungsplänen ist als kommunale Gesetzgebung eines der wichtigsten Elemente für die langfristige Steuerung der Gemeindeentwicklung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über alle rechtskräftigen Bebauungspläne, Bebauungspläne die sich in der Entwicklung befinden, Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Ansprechpartner, sowie den Flächennutzungsplan.

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Aktuelle Bebauungspläne im Verfahren

  • Allgemeine Informationen

    HINWEIS: Die Entwürfe der laufenden Bauleitplanverfahren liegen im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 zur allgemeinen Einsicht zu folgenden Zeiten bereit:

    Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr 
    Freitag 07:00 bis 13:00 Uhr
    Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss während der folgenden Zeiten erteilt:

    Montag und Dienstag  08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
                  

    Bei tiefgreifenden Fragen zum Planverfahren empfehlen wir eine TELEFONISCHE TERMINABSTIMMUNG unter 05361 28-2165

    Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

    Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gemäß Paragraf 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und gespeichert werden. Lesen Sie hier weitere Informationen zum Datenschutz

  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 1 BauGB

    Derzeit befindet sich kein Verfahren in der Auslegung

  • Öffentliche Auslegung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB

    Derzeit befindet sich kein Verfahren in der Auslegung

  • Erneute Auslegung gemäß Paragraf 4a Absatz 3 BauGB

    Derzeit befindet sich kein Verfahren in der Auslegung

  • Aktuelle Bebauungspläne

    Bebauungspläne sind ein Buch mit sieben Siegeln für Sie? Das muss nicht sein. Die Übersicht "Bebauungsplan: Planerdeutsch - Deutsch" erklärt die wesentlichen Zeichen, Linien und Symbole auf den Bebauungsplänen. 

  • Verfahren der Bauleitplanung

    Das Verfahren der Bauleitplanung erfolgt nach einer gesetzlich vorgeschriebene Form und umfasst verschiedene Verfahrensschritte. In den Phasen zwei und drei haben Sie als Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen.

    Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes

    Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. 

    Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.

    Schritt 3: Öffentliche Auslegung

    Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.

    Schritt 4: Bekanntmachung

    Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

  • Rechtskräftige Bebauungspläne im Stadtplan kostenfrei recherchieren
    Screenshot des neuen Stadtplans

    Als Service bietet der Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung in der neuen Stadtplananwendung die Möglichkeit, nach rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zu recherchieren. Sämtliche Pläne sind im Stadtgebiet eingezeichnet und mit einem Klick in das jeweilige Plangebiet ist es möglich, sich neben dem Bebauungsplan auch weiterführende Informationen, wie zum Beispiel die Begründung für die Planung, herunterzuladen.

  • Ihre Ansprechpartner*innen

    Team Nord

    Zuständigkeiten der Abteilung Stadtplanung

      Telefon

    Frau Reinhardt

    Frau Malig

    Herr Schrader

    Herr Pfaff

    05361 28-1184

    05361 28-2791

    05361 28-1727

    05361 28-1633 

       
    Team Süd   

    Herr Backsmann

    Frau Müller

    Frau Hage

    Herr Nimpsch

    05361 28-1415

    05361 28-1885

    05361 28-2700

    05361 28-1412

       
    Flächennutzungsplan   
    Herr Koch 05361 28-2477
       

    Team Wohnprojekte

     

    Frau Rasehorn 05361 28-1571

    Frau Ballhausen 05361 28-1198

    Frau Schneider 05361 28-1449

    Frau Mehde 05361 28-5049

    Herr Tairi 05361 28-1672

    Herr Berger  05361 28-5057 

     

       
    Team Sanierung
       

    Herr Rey 05361 28-2781

    Herr Teigeler 05361 28-1677

    Frau Meyer 05361 28-2605

    Frau Peters 05361 28-1673

    Frau Uhlenbruch 05361 28-5039

    Herr Lampe 05361 28-2943

    Frau Kutzop  05361 28-1673

    Frau Bierstedt 05361 28-5019




       

    Übersichtskarte der Bereichszuständigkeiten
  • Flächennutzungsplan
    Miniaturansicht des Wolfsburger Flächennutzungsplans

    Die vielfältigen und oft gegenläufigen Wünsche, Interessen, Vorstellungen und Bedarfe der sich ständig wandelnden Gesellschaft an der Bodennutzung wirken auf das Stadt- und Freiraumgefüge ein. Dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan kommt die grundlegende Steuerungs- und Lenkungsfunktion der Verteilung von Bodennutzungen für das gesamte Gemeindegebiet zu.

    Nur etwa ein Drittel des Wolfsburger Stadtgebietes sind Bau- und Verkehrsflächen. Den größeren Anteil nehmen Landwirtschafts-, Wald-, Grün- und Wasserflächen ein. Der Flächennutzungsplan setzt sich intensiv mit dieser stadt- und naturräumlichen Struktur Wolfsburgs und seiner Potentiale auseinander. Er zeigt die bis dato erfolgte städtebauliche Entwicklung und entwirft ein Bild von der zukünftigen Inanspruchnahme der Flächen des Stadtgebietes.

    Folgende Hauptfragen stehen dabei im Fokus:

    • Wie viele Menschen werden in der Stadt wo leben und wo arbeiten?
    • Welche Flächen werden in Zukunft gebraucht und für welchen Nutzen?
    • Welche Verkehrsströme hat das zur Folge und wie sollen sie fließen?
    • Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zum Umweltschutz im Allgemeinen und zum Natur- und Klimaschutz im Besonderen werden ergriffen?

    Auf diese und viele andere Fragen soll der Flächennutzungsplan Antworten geben.

  • Hinweise zum Datenschutz

    Verantwortliche Stelle

    Stadt Wolfsburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, Porschestraße 49, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, 38440 Wolfsburg, Tel. 05361 28-2165, E-Mail: sekretariat.06@stadt.wolfsburg.de.

    Datenschutzbeauftragte*r

    Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Stadt Wolfsburg lauten: Stadt Wolfsburg, Datenschutzbeauftragte, Stabsstelle für Datenschutz und IT-Sicherheit, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg, E-Mail: datenschutz@stadt.wolfsburg.de

    Ihre in dieser E-Mail enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme/Ihrer Anregungen erforderlich und werden nur zu dem angegebenen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Stellungnahme/Anregung nicht möglich. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Ihre auf Grundlage des Paragrafen 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), des Paragrafen 3 Absatz 2 BauGB oder des Paragrafen 4a Absatz 3 BauGB erhoben personenbezogenen Daten nur in dem Umfang verwendet wie sie für die Bearbeitung der Stellungnahme/Anregung benötigt werden. Ihre Daten werden innerhalb der Stadt Wolfsburg nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme/Anregung zwingend zu beteiligen sind. Die personenbezogenen Daten werden hier gespeichert. Die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Bedingungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird hiermit zur Kenntnis genommen. Auf die nachfolgenden Rechte Betroffener wird hingewiesen:
    • die Auskunft nach Artikel 15 EU-DSGVO
    • die Berichtigung fehlerhafter Daten nach Artikel 16 EU-DSGVO 
    • die Löschung bzw. Vergessenwerden nach Artikel 17 EU-DSGVO 
    • die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 EU-DSGVO
    • den Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 EU-DSGVO
    • die Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 EU-DSGVO und
    • das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 EU-DSGVO.

    Es bestehen gegebenenfalls Einschränkungen der oben genannten Rechte gemäß Artikel  23 Absatz 1 Buchstabe h EU-DSGVO und spezial-gesetzlicher Regelungen.


    Daneben steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Die Anschrift lautet: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Hausanschrift: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Postanschrift: Postfach 221, 30002 Hannover, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.

     

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung

    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2102

    E-Mail an den Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung