Umfrage zum Mietspiegel startet
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Umfrage sowie allgemeine Informationen zum Mietspiegel für Wolfsburg. Weitere Fragen zum Mietspiegel für Wolfsburg beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 05361 28-1234 oder per E-Mail unter mietspiegel@stadt.wolfsburg.de
Informationen zur Umfrage zum Mietspiegel für Wolfsburg
Um die erforderlichen Daten für einen qualifizierten Mietspiegel zu erheben, ist eine Umfrage notwendig. In der Stadt Wolfsburg wird diese Umfrage vom 01.03.2023 bis zum 16.04.2023 stattfinden. Da es ausreichend ist, nur einen Teil der Wolfsburger Einwohner*innen zu befragen, werden dann zufällig ausgewählte Mieter*innen angeschrieben und darum gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Die Teilnahme an der Umfrage ist nach Art. 238 Paragraf 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) verpflichtend.
Um die erforderlichen Daten für den Mietspiegel zu erheben, ist eine Umfrage notwendig. In der Stadt Wolfsburg wird die Umfrage am 01.03.2023 beginnen und am 16.04.2023 enden. Aus Gründen der Sparsamkeit und des Ressourcenschutzes wird im ersten Anschreiben um Online-Teilnahme gebeten. Erfolgt keine Online-Teilnahme wird nach ca. 4 Wochen automatisch ein Erinnerungsschreiben mit Papierfragebogen und frankiertem Rückumschlag zugeschickt. Der Gesetzgeber sieht eine Auskunftspflicht für qualifizierte Mietspiegel vor. Verstöße oder Verweigerungen können seitens der Stadt Wolfsburg mit einem Bußgeld belegt werden.
Da es ausreichend ist, nur einen Teil der Wolfsburger Einwohner*innen zu befragen (repräsentative Stichprobe), wird gemäß den Vorgaben des Mietspiegelreformgesetzes eine Zufallsstichprobe von 5.000 volljährigen Personen aus dem Melderegister der Stadt gezogen.
Sie können den Fragebogen bis zum 16.04.2023 unkompliziert im Internet ausfüllen. In unserem Anschreiben finden Sie das Zugangskennwort, mit dem Sie auf dieser Seite Zugang zum Fragebogen erhalten. Bitte nehmen Sie vorab Ihren Mietvertrag, die letzte Betriebskostenabrechnung und eventuell Unterlagen zur Mietanpassung oder Betriebskostenanpassung zur Hand. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 30 Minuten.
Ja, die Teilnahme an der Umfrage zum qualifizierten Mietspiegel ist seit der Gesetzesänderung im Mietspiegelreformgesetz nach Artikel 238 Paragraf 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) verpflichtend. Bitte kommen Sie dieser Pflicht nach und füllen den Fragebogen vollständig aus. Auch wenn es für Sie mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Verstöße oder Verweigerungen hinsichtlich der Auskunftspflicht mit einem Bußgeld belegt werden können.
Das ist kein Problem. Wenn Sie nicht über den Online-Fragebogen teilnehmen (können), erhalten Sie automatisch ca. 4 Wochen nach dem ersten Anschreiben den Fragebogen auf Papier (und einen frankierten Rücksendeumschlag) und können stattdessen auf diesem Weg teilnehmen. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.
Die Fragen beziehen sich auf die von Ihnen gemietete Wohnung. Gefragt wird unter anderem nach der Größe, der Ausstattung und der Beschaffenheit der Wohnung und des Gebäudes, der Höhe der Kaltmiete sowie der Betriebskosten. Auf dieser Seite haben wir Ihnen einen Musterfragebogen bereitgestellt. Gerne können Sie sich damit vorab einen Überblick über die Fragen verschaffen.
Wahrscheinlich treffen nicht alle Fragen auf Ihre Wohnverhältnisse zu. Daher enthält der Fragebogen einige Filteranweisungen. Online wird automatisch gefiltert. Auf dem Papierfragebogen achten Sie bitte auf die Filteranweisungen hinter den Antwortmöglichkeiten oder unterhalb der Fragen. Wenn keine Filteranweisung vorhanden ist, machen Sie einfach mit der nächsten Frage weiter.
Ja, Ihre Angaben werden zwischengespeichert. Durch die Eingabe Ihres Zugangskennwortes bzw. durch das Scannen Ihres QR-Codes können Sie Ihren Online-Fragebogen mit den bisher gemachten Angaben jederzeit wieder aufrufen.
Sollten Ihnen nicht alle Informationen vorliegen, erfragen Sie diese bitte bei Ihrer/Ihrem Vermieter*in. Insbesondere bei den Fragen zu Heizung und Warmwasser sowie zur Modernisierung könnte dies notwendig sein. Zur Klärung der Fragen mit Ihrer/Ihrem Vermieter*in können Sie zum Beispiel den auf dieser Seite bereitgestellten Musterfragebogen nutzen. Sollten Sie auch nach Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Vermieter*in Fragen nicht beantworten können, nutzen Sie die „weiß nicht“ Antwort.
Sind Sie zum Beispiel ein Familienmitglied des Hauptmieters/ der Hauptmieterin, können Sie die Fragen stellvertretend beantworten. Da sich der Fragebogen jedoch auf die Wohnung und nicht auf die dort lebenden Personen bezieht, bitten wir darum, dass die Person den Fragebogen ausfüllt, die die dort gestellten Fragen am besten beantworten kann.
Als Untermieter*in übergeben Sie den Fragebogen bitte an die/den Hauptmieter*in. Wenn es Ihnen nicht möglich ist Ihre/Ihren Hauptmieter*in zu erreichen, nehmen Sie bitte telefonisch unter 05361 28-1234 oder unter E-Mail mietspiegel@stadt.wolfsburg.de unter Nennung Ihres Zugangskennwortes Kontakt zu uns auf.
Das Melderegister enthält keine direkt abrufbaren Angaben über die Haushalte an einer Wohnadresse. Mit Hilfe eines statistischen Rechenverfahrens zur Haushaltegenerierung können wir nur annähernd feststellen, welche Personen an einer Adresse gemeinsam in einem Haushalt wohnen. Es ist daher möglich, dass wir mehr als eine Person aus Ihrem Haushalt in unserer Stichprobe gezogen haben. In diesem Fall bitten wir Sie darum, nur einen Bogen auszufüllen. Darüber hinaus teilen Sie uns bitte das Zugangskennwort des nicht ausgefüllten Fragebogens mit (telefonisch unter 05361 28-1839 oder per E-Mail unter mietspiegel@stadt.wolfsburg.de). Aufgrund der bestehenden Auskunftspflicht ist diese Vorgehensweise notwendig.
Nicht alle Wohnungen können in die Berechnung des Mietspiegels einfließen. Ob Ihre Wohnung für den Mietspiegel relevant ist, wird über die ersten Fragen im Fragebogen geklärt. In jedem Fall müssen Sie uns im Rahmen Ihrer Auskunftspflicht über den Ausschlussgrund informieren.
Online: Durch Eingabe Ihrer Antworten wird automatisch festgestellt, ob Ihre Wohnung mietspiegelrelevant ist. Wichtig: Klicken Sie in jedem Fall auf „Fragebogen absenden“, damit Ihre Meldung bei uns eingeht.
Auf Papier: Beachten Sie bitte die Filteranweisungen. Auch wenn die Befragung für Sie auf der ersten Seite endet, senden Sie den Fragebogen bitte im beigefügten portofreien Rückumschlag an uns zurück.
Der Datenschutz wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Mietspiegelumfrage stets gewährleistet. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ihre Daten werden unter Achtung der Vorgaben nach Artikel 238 Paragrafen 1-4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) in Verbindung mit den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Dies geschieht bei der Stadt Wolfsburg ausschließlich in der gemäß Niedersächsischem Statistikgesetz (NStatG) von anderen Verwaltungsbereichen abgeschotteten Statistikstelle im Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Mietspiegelerstellung verwendet. Die Angaben zu Name und Anschrift der befragten Personen sind nach Artikel 238 Paragraf 1 EGBGB zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu löschen (spätestens nach drei Jahren). Das trifft allerdings nicht auf Daten von Personen zu, die im Rahmen der Durchsetzung der Auskunftspflicht ins Bußgeldverfahren kommen.
Über das Zugangskennwort können wir ermitteln, ob Sie schon teilgenommen haben oder nicht. Das ist notwendig, damit wir im Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten Auskunftspflicht den Rücklauf kontrollieren können. Dieses Vorgehen ist mit der städtischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Der Zensus 2022 ist eine Volkszählung, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wurde. Damit wurde die amtliche Bevölkerungszahl ermittelt und weitere Informationen zum Wohnstatus, Schulbildung und Beruf abgefragt. Diese Angaben reichen nicht zur Mietspiegelerstellung aus und stehen aktuell auch noch nicht zur Verfügung.
Es kann vorkommen, dass sich der Eingang Ihres Fragebogens bei uns mit dem Versand der Erinnerung überschnitten hat. In dem Fall können Sie das Erinnerungsschreiben ignorieren.
Allgemeine Informationen zum Mietspiegel für Wolfsburg
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese entspricht den üblichen Entgelten, die in einer Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Ein Mietspiegel dient als Orientierungshilfe bei Neuabschluss von Mietverträgen und Mieterhöhungsverfahren und damit auch zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen. Zu beachten ist hierbei, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht die Durchschnittsmiete der Stadt abbildet.
Am 01.07.2022 ist das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) in Kraft getreten. Somit besteht für alle Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels. Der Mietspiegel muss spätestens zum 01.01.2024 vorliegen.
Die Stadt Wolfsburg hat sich für einen qualifizierten Mietspiegel entschieden. Dieser bietet eine höhere Rechtssicherheit als ein einfacher Mietspiegel, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird. Zudem können nur die Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels im Anschluss auch für die Erarbeitung eines „Schlüssigen Konzeptes“ zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden.
Seitens der Stadt Wolfsburg wurde ein Arbeitskreis als fachliches Begleitgremium gegründet. Der Arbeitskreis besteht aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung sowie aus Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und Mieter*innen. Ziel ist ein gemeinschaftlich erarbeiteter und anerkannter Mietspiegel zur Schaffung von mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt für die Einwohner*innen der Stadt.
Gemäß Paragraf 8 Absatz 1 der Mietspiegelverordnung (MsV) müssen qualifizierte Mietspiegel auf Basis einer Primärdatenerhebung durch eine repräsentative Umfrage bei Mieter*innen und gegebenenfalls auch bei Vermieter*innen berechnet werden. Zur Vorbereitung der Datenerhebung und zur Plausibilitätsprüfung dürfen zudem sekundärstatistische Daten (zum Beispiel Einwohnermelde-, Grundsteuer- und Gebäudekatasterdaten) verwendet werden (vergleiche Paragraf 8 Absatz 2 MsV).
Das Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung der Stadt Wolfsburg hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel Wolfsburg einen Fragebogen zur Erfassung von Informationen zur Wohnung und zum Mietverhältnis erarbeitet. Lage und Baujahr sind nicht Bestandteil der Primärdatenerhebung, sondern werden aus anderen Quellen in die Berechnung des Mietspiegels einfließen. Die qualitative Wohnlage wird in Absprache mit dem Arbeitskreis durch ein externes Gutachterbüro erstellt und das Baujahr wird aus der städtischen Baustatistik entnommen.
Im Anschluss an die Befragung erfolgt nach Rücklauf- und Plausibilitätskontrolle der Fragebögen die Modellbildung. Mithilfe eines Regressionsverfahrens werden nach statistisch signifikanten Zusammenhängen zwischen den erhobenen Merkmalen und der Höhe der Nettokaltmiete gesucht. Durch Anwendung des erstellten Regressionsmodells kann aus der Kombination der jeweiligen Merkmale einer Wohnung schließlich die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt werden.
Die methodische Vorgehensweise wird gemäß Mietspiegelverordnung dokumentiert und die Ergebnisse werden spätestens am 01.01.2024 veröffentlicht.
Der Wolfsburger Mietspiegel 2023 steht voraussichtlich ab Dezember 2023 kostenfrei auf dieser Seite zur Verfügung.
Pressemitteilungen
Mietspiegel: Umfrage startet am 1. März - Rund 5.000 Einwohner*innen werden befragt
Nach umfangreichen Vorarbeiten kann jetzt der wichtigste Teil der Mietspiegelerstellung starten: Die Umfrage unter den Wolfsburger Einwohner*innen beginnt am 1. März. Der Mietspiegel spiegelt die ortsüblichen Mieten wider, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Im Fragebogen werden deswegen neben der Höhe der Miete unter anderem auch Daten über die Größe der Wohnung, die Ausstattung von Bad und Küche, das Vorhandensein von Balkon oder Dachterrasse sowie die Art der Heizung abgefragt. Da die Stadt Wolfsburg erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, werden viele Details erfasst, die Einfluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben können.
"Auf Basis der erhobenen Daten werden wir bis zum Ende des Jahres einen qualifizierten Mietspiegel für Wolfsburg einführen können", fasst Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide zusammen. "Wir sorgen mit dem Mietspiegel für noch höhere Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt." Mit dem Mietspiegel können Vermieter*innen ihre Mieten künftig rechtssicher ermitteln und Mieter*innen werden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt.
Post von der Stadt erhalten jedoch nur etwa 2.000 Personen. "Aufgrund der besonderen Wohnungsmarktstruktur in Wolfsburg ist es möglich, den Befragungsaufwand zu minimieren. Auf Nachfrage haben sich die vier Wohnungsgesellschaften Neuland, Volkswagen Immobilien, Allertal und Sahle dazu bereit erklärt, das Ausfüllen der Fragebögen stellvertretend für Ihre Mieter*innen, die Teil der Stichprobe sind, zu übernehmen", betont Marcel Hilbig, Leiter des zuständigen Referats Daten, Strategien, Stadtentwicklung. Es sei jedoch möglich, dass sich die Wohnungsgesellschaften mit Nachfragen an ihre Mieter*innen wenden.
Nach Möglichkeit soll die Beantwortung des Fragebogens online über wolfsburg.de/mietspiegel erfolgen. Im Anschreiben ist daher ein Zugangskennwort enthalten, über das die Befragten auf der Website Zugang zur Umfrage bekommen. Sollte ein digitales Ausfüllen nicht möglich sein, wird nach rund vier Wochen automatisch an die Umfrage erinnert – dann auch mit einem Papierfragebogen.
Vor dem Ausfüllen des Fragebogens wird empfohlen, den Mietvertrag, die letzte Betriebskostenabrechnung und eventuell Unterlagen zur Mietanpassung oder Betriebskostenanpassung zur Hand zu nehmen. Sind sich Mieter*innen unsicher oder fehlen ihnen Angaben, können sie sich auch an ihre Vermieter*innen wenden. "Wir bitten alle Vermieter*innen, Ihre Mieter*innen auf Nachfrage aktiv zu unterstützen, denn der Mietspiegel ist im Interesse beider Parteien", so Marcel Hilbig. Neben den Informationen auf dieser Seite erhalten die Befragten mit ihrem Anschreiben zusätzliche Informationen zur Umfrage, zudem enthält der Fragebogen konkrete Ausfüllhinweise. Unter der Telefonhotline 05361 281234 werden alle weiteren Fragen beantwortet. Auch die Kontaktaufnahme via E-Mail an mietspiegel@stadt.wolfsburg.de ist möglich. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert rund 30 Minuten.
"Wir bitten alle Einwohner*innen teilzunehmen, die das Schreiben zur Mietspiegel-Umfrage von uns erhalten. Seit der Gesetzesänderung im Mietspiegelreformgesetz ist die Teilnahme verpflichtend. Bitte kommen Sie dieser Pflicht nach und füllen den Fragebogen vollständig bis zum 16. April 2023 aus, auch wenn es für Sie mit einem gewissen Aufwand verbunden ist", appelliert Kai-Uwe Hirschheide. Der Datenschutz wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Mietspiegelerhebung stets gewährleistet. Die Fragebögen werden ausschließlich in der Statistikstelle im Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung der Stadt Wolfsburg ausgewertet.
Mieten mit Transparenz - Startschuss für Wolfsburger Mietspiegel
Wolfsburg bekommt einen Mietspiegel, darüber berichtete die Stadtverwaltung heute auch im Strategieausschuss. Der Mietspiegel ist eine verlässliche Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in Wolfsburg und kommt sowohl den Mieter*innen als auch den Vermieter*innen zu Gute. Für eine breite Akzeptanz hat die Stadt Wolfsburg einen Arbeitskreis gegründet, der die Stadtverwaltung sowie die Interessenvertretungen von Mieter*innen und Vermieter*innen an einen Tisch bringt. Ziel ist ein gemeinschaftlich erarbeiteter und anerkannter Mietspiegel.
Aktuell bereitet die Verwaltung eine repräsentative Umfrage vor, die die Basis für den Mietspiegel sein wird. Dafür wird die Stadt zufällig ausgewählte Wolfsburger*innen schriftlich um Auskunft bitten. Die Umfrage läuft vom 1. März bis zum 16. April und bildet die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese entspricht den üblichen Mieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Der Mietspiegel mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ergänzt damit die Mietmarktanalyse mit Angaben zu Bestands- und Neuvermietungsmieten sehr gut und sorgt somit für noch mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt.
Basis des Wolfsburger Mietspiegels ist dabei das am 1. Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz (MsRG), welches Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen gesetzlich zu einem Mietspiegel verpflichtet. Die Stadt Wolfsburg hat sich für einen qualifizierten Mietspiegel entschieden. Dieser bietet eine höhere Rechtssicherheit als ein einfacher Mietspiegel, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird. Damit einher geht auch eine Auskunftspflicht für Bürger*innen hinsichtlich der anstehenden Umfrage. Der Datenschutz wird bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Mietspiegelerhebung stets gewährleistet. Die Fragebögen werden ausschließlich in der Statistikstelle der Stadt Wolfsburg ausgewertet und dort wird anschließend auch die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet.
Der Mietspiegel muss spätestens zum 1. Januar 2024 vorliegen. Zum Start der Umfrage wird die Stadt Wolfsburg umfassend informieren.
Kontakt
Telefon: 05361 28-1234
E-Mail: mietspiegel@stadt.wolfsburg.de